Das Flexikon
als App
logo Einloggen
Bearbeiten
NEU: Log dich ein, um Artikel in persönlichen Favoriten-Listen zu speichern.

Meldepflicht

(Weitergeleitet von Meldepflichtige Krankheit)
Georg Graf von Westphalen
Arzt | Ärztin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Daniela Betz
Podologe/in | Medizinische/r Fußpfleger/in
Dr. med. Ibrahim Güler
Arzt | Ärztin
Natascha van den Höfel
DocCheck Team
Kai Thomas
Student/in der Humanmedizin
Dr. med. Norbert Ostendorf
Arzt | Ärztin
Jannik Blaschke
Arzt | Ärztin
Dirk-Christian Stahnke
Heilpraktiker/in
HpA Carmen Wolf
Heilpraktiker/in
Daniel Vierbuchen
DocCheck Team
Georg Graf von Westphalen, Dr. Frank Antwerpes + 10

Definition

Die Meldepflicht im Gesundheitswesen ist eine Rechtspflicht, die durch das deutsche Infektionsschutzgesetz (IFSG) definiert wird. Sie erstreckt sich auf Infektionskrankheiten, die in der Regel hochansteckend und/oder hochgefährlich sind. Meldepflichtig sind Ärzte, Laborleiter und weitere Gesundheitsfachberufe sowie Krankenhäuser.

Bei den meldepflichtigen Krankheiten müssen Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Einige dieser Infektionskrankheiten erfordern eine namentliche, einige eine anonyme Meldung.

Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung