Das Flexikon
als App
logo Einloggen
Bearbeiten
NEU: Log dich ein, um Artikel in persönlichen Favoriten-Listen zu speichern.

Infektionsschutzgesetz

Dr. med. Dominik Seifert
Arzt | Ärztin
Natascha van den Höfel
DocCheck Team
Stud.med.dent. Sascha Alexander Bröse
Student/in der Zahnmedizin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Dr. med. Norbert Ostendorf
Arzt | Ärztin
Dr. med. Mikolaj Walensi
Arzt | Ärztin
Klaus Pellnitz
Arzt | Ärztin
Dr. med. Dominik Seifert, Natascha van den Höfel + 6

Vollständiger Name: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Abkürzung: IfSG

Definition

Das Infektionsschutzgesetz ist ein am 01.01.2001 in Kraft getretenes Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Der Zweck besteht darin, übertragbaren Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Es hat somit hauptsächlich präventiven Charakter.

Im Infektionsschutzgesetz gehen unter anderem folgende Gesetze auf:

Mit der Zusammenfassung mehrerer Gesetze und Verordnungen sollte die Gesetzeslage vereinfacht und das Gesetz effizienter gestaltet werden.

Du musst angemeldet sein,
um diese Funktion zu nutzen.