Geschlechtskrankheitengesetz
Definition
Das Geschlechtskrankheitengesetz, in Langfassung "Gesetz vom 22. August 1945 über die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Geschlechtskrankheiten", war eine deutsche Rechtsvorschrift, die der Bekämpfung sexuell übertragbarer Krankheiten (STDs) dienen sollte.
Hintergrund
Das Geschlechtskrankheitengesetz lag in zwei Fassungen (1927 und 1953) vor. Vorläufer der Fassung von 1927 war die "Verordnung zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten" von 1918.
Das 1953 erschienene Gesetz ermächtigte die Gesundheitsämter, die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit einer Person zum Zweck der Bekämpfung von STDs einzuschränken. Konkret ermöglichte das z.B. die Zwangsuntersuchungen von Prostituierten.
In einigen Bundesländern konnten die jeweiligen Gesundheitsämter die Regelungen nach eigenem Ermessen auslegen, so dass in manchen Kommunen die Zwangsuntersuchungen bereits in den 1980er Jahren abgeschafft wurden.
2001 trat das Gesetz außer Kraft und wurde durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ersetzt.
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