Bundesseuchengesetz
Vollständiger Name: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen
Abkürzung: BSeuchG
Definition
Das Bundesseuchengesetz war ein vom 18.07.1961 bis zum 01.01.2001 gültiges Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem 01.01.2001 ist es außer Kraft und durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ersetzt.
Fachgebiete:
Medizinrecht
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