Arzt
von altgriechisch; ἀρχίατρος ("archiatros") - Heiler
Englisch: physician
Definition
Ein Arzt bzw. eine Ärztin ist eine Person, die sich beruflich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten beschäftigt.
Für die Ausübung des Arztberufes ist eine Approbation nötig, die üblicherweise staatlichen Vorgaben und internationalen Standards (beispielsweise im Bezug auf ethische Handlungsweisen) folgt.
siehe auch: Arztrolle nach Parsons
Hintergrund
Ärzte bilden in ihrer Gesamtheit die Ärzteschaft, die berufsrechtlich in regionalen Ärztekammern organisiert ist. Unter Ärzten gilt laut ärztlicher Berufsordnung das Prinzip der Kollegialität, das sich in der wechselseitigen Anrede als Kollege bzw. Kollegin ausdrückt.
Einteilung
Der Arztberuf hat viele verschiedene Ausprägungen und lässt sich nach verschiedenen Gesichtspunkten weiter einteilen.
...nach Position (Klinik)
- Assistenzarzt
- Oberarzt
- Chefarzt (Leitender Arzt)
...nach Weiterbildung
- Arzt ohne Gebietsbezeichnung
- Ärzte für die allgemeinärztliche Versorgung
- Ärzte für die fachärztliche Versorgung
- Facharzt für Innere Medizin (Internist)
- Facharzt für Radiologie (Radiologe)
- Facharzt für Augenheilkunde (Ophthalmologe)
- u.v.a.
...nach Tätigkeitsfokus
...nach Zulassungsstatus
In der Gesundheitsökonomie werden Ärzte, die ihre Leistungen mit Krankenkassen abrechnen, zu den so genannten Leistungserbringern gezählt.
Voraussetzungen
In Deutschland ist ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin die Voraussetzung für die Ausübung des Arztberufs. Das Medizinstudium dauert in der Regel 6 Jahre und wird durch eine bundesweit einheitliche Approbationsordnung geregelt, welche die Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern und die Art der Prüfungen verbindlich festlegt. Das Studium schließt mit dem Staatsexamen ab.
Pflichtmitgliedschaften
Jeder Arzt ist in Deutschland Pflichtmitglied einer regionalen Ärztekammer (Landesärztekammer). Zur Behandlung von GKV-Versicherten benötigt der Arzt zusätzlich eine Kassenzulassung oder - im Krankenhaus - eine Ermächtigung. Er ist dann auch Pflichtmitglied einer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung.