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Ärztekammer

1. Definition

Ärztekammern sind Organe der ärztlichen Selbstverwaltung, die auf Landes-(Landesärztekammer) und Bundesebene (Bundesärztekammer) organisiert sind. In Deutschland sind alle Ärztinnen und Ärzte Pflichtmitglieder ihrer zuständigen Landesärztekammer. Die Ärztekammer regelt die Berufs- und Arbeitsbedingungen der ihr angehörenden Ärzte. Zu ihren Aufgaben zählen:

  • Vertretung ärztlicher Interessen nach außen
  • Erlass von Berufs- und Weiterbildungsordnungen.
  • Organisation und Überprüfung der beruflichen Fort- und Weiterbildung
  • Durchführung von Prüfungs- und Anerkennungsverfahren im Rahmen der Weiterbildung
  • Überwachung der Einhaltung ärztlicher Pflichten
  • Ahndung von Verstößen der Mitglieder im Rahmen der ihr zustehenden Berufsgerichtsbarkeit
  • Außergerichtliche Schlichtung von Patientenbeschwerden
  • Beratung von Ärzten in berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bzw. Beratung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Berufs
  • Einflussnahme auf gesundheitspolitische Entscheidungen und Gesetzgebungsprozesse
  • Öffentlichkeitsarbeit

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Dominic Prinz
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
05.04.2013, 17:37
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Nutzung: BY-NC-SA
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