Ärztekammer
Definition
Ärztekammern sind Organe der ärztlichen Selbstverwaltung, die auf Landes-(Landesärztekammer) und Bundesebene (Bundesärztekammer) organisiert sind. In Deutschland sind alle Ärztinnen und Ärzte Pflichtmitglieder ihrer zuständigen Landesärztekammer. Die Ärztekammer regelt die Berufs- und Arbeitsbedingungen der ihr angehörenden Ärzte. Zu ihren Aufgaben zählen:
- Vertretung ärztlicher Interessen nach außen
- Erlass von Berufs- und Weiterbildungsordnungen.
- Organisation und Überprüfung der beruflichen Fort- und Weiterbildung
- Durchführung von Prüfungs- und Anerkennungsverfahren im Rahmen der Weiterbildung
- Überwachung der Einhaltung ärztlicher Pflichten
- Ahndung von Verstößen der Mitglieder im Rahmen der ihr zustehenden Berufsgerichtsbarkeit
- Außergerichtliche Schlichtung von Patientenbeschwerden
- Beratung von Ärzten in berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen
- Unterstützung bzw. Beratung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Berufs
- Einflussnahme auf gesundheitspolitische Entscheidungen und Gesetzgebungsprozesse
- Öffentlichkeitsarbeit
Fachgebiete:
Gesundheitswesen
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