Weiterbildungsordnung
Definition
Die Weiterbildungsordnung für Ärzte regelt die Weiterbildungsinhalte und -zeiten, die zum Erwerb einer Facharztbezeichnung in einem Gebiet, zum Erlangen einer Schwerpunktbezeichnung innerhalb eines Gebietes oder einer Zusatzbezeichnung erforderlich sind.
Fachgebiete
Derzeit (2013) können auf folgenden Gebieten definierte Gebietsbezeichnungen („Facharzttitel“) erworben werden:
- Anästhesie
- Arbeitsmedizin
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Humangenetik
- Hygiene und Umweltmedizin
- Innere Medizin und Allgemeinmedizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
- Laboratoriumsmedizin
- Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Nuklearmedizin
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Pathologie
- Pharmakologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Radiologie
- Rechtsmedizin
- Strahlentherapie
- Transfusionsmedizin
- Urologie
Fachgebiete:
Gesundheitswesen
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