Weiterbildungsordnung
Definition
Die Weiterbildungsordnung, kurz WBO, regelt in Deutschland die fachärztliche und fachgebundene Spezialisierung nach Abschluss des Medizinstudiums und Erhalt der Approbation. Sie legt fest, welche Weiterbildungszeiten, Inhalte, Strukturen und Kompetenzen zum Erwerb von Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen erforderlich sind. Grundlage bildet die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO), die von den Landesärztekammern übernommen und regional angepasst wird.
Aufbau und Zielsetzung
Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb spezieller ärztlicher Kompetenzen zur sicheren und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung. Die Weiterbildung erfolgt:
- an zugelassenen Weiterbildungsstätten
- unter Anleitung befugter Ärzte
- in hauptberuflicher Tätigkeit
- mit strukturierter Dokumentation im elektronischen Logbuch (eLogbuch)
Abschluss und Kompetenznachweis erfolgen über Zeugnisse der Weiterbilder und eine Prüfung vor der Landesärztekammer. Die Anerkennung wird mit einer entsprechenden Urkunde bestätigt.
Struktur der ärztlichen Weiterbildung
Die WBO unterscheidet drei Kategorien:
Facharztkompetenzen
Umfassen die vollständige Weiterbildung in einem medizinischen Gebiet. Beispielhafte Fachgebiete sind (Auswahl):
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Arbeitsmedizin
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Humangenetik
- Hygiene und Umweltmedizin
- Innere Medizin (mit verschiedenen fachärztlichen Ausrichtungen)
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Laboratoriumsmedizin
- Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Neurologie
- Nuklearmedizin
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Pathologie / Neuropathologie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Radiologie
- Rechtsmedizin
- Strahlentherapie
- Transfusionsmedizin
- Urologie
Schwerpunkte
Schwerpunkte sind aufbauende Spezialisierungen innerhalb eines Facharztgebiets. Beispiele sind (Auswahl):
- Neonatologie
- Neuropädiatrie
- Gynäkologische Onkologie
- Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
- Forensische Psychiatrie
- Kinder- und Jugendradiologie
- Neuroradiologie
Schwerpunktbezeichnungen dürfen nur zusammen mit der zugehörigen Facharztbezeichnung geführt werden.
Zusatz-Weiterbildungen
Die Zusatz-Weiterbildungen ergänzen Facharzt- oder Schwerpunktkompetenzen und vermitteln zusätzliche Spezialisierungen. Beispiele sind (Auswahl):
- Zusatzweiterbildung Akupunktur
- Zusatzweiterbildung Intensivmedizin
- Zusatzweiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie
- Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie
- Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
- Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Pneumologie
- Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin
- Zusatzweiterbildung Medikamentöse Tumortherapie
- Zusatzweiterbildung Psychotherapie
- Zusatzweiterbildung Sexualmedizin
- Zusatzweiterbildung Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern
- Zusatzweiterbildung Spezielle Orthopädische Chirurgie
- Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie
- Zusatzweiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie
- Zusatzweiterbildung Sportmedizin
- Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement
Weiterbildungszeiten
Die Weiterbildungsordnung definiert Mindestweiterbildungszeiten für jedes Gebiet:
- Facharztweiterbildungen: meist 60 Monate
- Schwerpunktweiterbildungen: 12–36 Monate zusätzlich
- Zusatz-Weiterbildungen: stark variabel, häufig 12–24 Monate
Die angegebenen Zeiten sind Mindestzeiten. Verlängerungen sind möglich, wenn Inhalte nicht vollständig vermittelt wurden.
Weiterbildungsinhalte
Die MWBO definiert Mindestinhalte für alle Facharzt- und Zusatzweiterbildungen. Diese gliedern sich in allgemeine (für alle Gebiete gültig) und gebietsspezifische Inhalte.
Allgemeine Inhalte
- ärztliches Berufsrecht, Ethik, Hygiene
- Kommunikation, Aufklärung, Dokumentation
- Schmerztherapie und Notfallmedizin
- psychosoziale und interkulturelle Aspekte
- Prävention und Rehabilitation
- Qualitätsmanagement und Risikomanagement
- Einsatz Telemedizinischer Verfahren
Gebietsspezifische Inhalte
Jedes Fachgebiet hat eine definierte Liste von Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen, die im eLogbuch dokumentiert und durch Weiterbilder bestätigt werden.
Quellen
- Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein, abgerufen am 26.11.2025