Transfusionsmedizin
Definition
Die Transfusionsmedizin ist ein Teilgebiet der Medizin, das sich unter anderem mit der medizinischen Betreuung von Blutspendern, hämotherapeutischen Maßnahmen am Patienten sowie der Herstellung, Prüfung und Weiterentwicklung von Blut- und Stammzellpräparaten beschäftigt.
Inhalte
Die Transfusionsmedizin ist ein klinisches Fach und umfasst verschiedene Aufgabenbereiche:[1]
- Hämotherapeutische Behandlung von Patienten
- Erfüllung von Aufgaben in der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung hämotherapeutischer und transplantationsmedizinischer Maßnahmen
- Auswahl und medizinische Betreuung von autologen und allogenen Blut-, Zell- und Gewebespendern
- Herstellung, Prüfung und Weiterentwicklung biologischer Arzneimittel wie allogener und autologer zellulärer und plasmatischer Blut- , Zell-, Gewebe- und Stammzellpräparate
- Beurteilung der Histokompatibilität allogener Zell-, Gewebe- und Organtransplantate
- Durchführung von transfusionsmedizinischen Therapieverfahren einschließlich therapeutischer Hämapheresen am Patienten
Hintergrund
Die Transfusionsmedizin wurde 1992 als eigenständiges Gebiet mit Facharztstatus in Deutschland eingeführt. In der DDR gab es den Facharzt für Transfusionsmedizin seit 1962. Seit einiger Zeit wird für die Tätigkeit des Transfusionsmediziners auch der Begriff Hämotherapie verwendet. Damit soll das Selbstverständnis der Transfusionsmedizin als klinisches Fach unterstrichen werden.
In Deutschland sind im Bereich der Transfusionsmedizin eine Reihe von Reglementierungen zu beachten, insbesondere das Transfusionsgesetz, das 1998 eingeführt und zuletzt 2020 geändert wurde, sowie die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie-Richtlinien, zuletzt aktualisiert 2021).
Die Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten geben praktische Hinweise für den Einsatz tranfusionsmedizinischer Produkte. Die Richtlinien und Leitlinien sind auf der Internetseite der Bundesärztekammer frei zugänglich. Zukünftig sind Anpassungen des Transfusionsgesetzes sowie der Hämotherapie-Richtlinien geplant, die unter anderem vorsehen, dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein sollen.[2]
Die transfusionsmedizinischen Einrichtungen (der Begriff "Blutbank" sollte vermieden werden) gliedern sich in zwei große Gruppen, die Blutspendedienste des Deutschen bzw. Bayerischen Roten Kreuzes sowie die staatlichen und kommunalen Blutspendedienste, die in der Regel an Universitätskliniken und großen kommunalen Kliniken angesiedelt sind.
Quellen
- ↑ Ärztekammer Westphalen-Lippe - Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, abgerufen am 21.03.2023
- ↑ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Änderung des Transfusionsgesetz, abgerufen am 21.03.2023
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