Transfusionsgesetz
Definition
Das Transfusionsgesetz (TFG) ist ein seit 1998 in der Bundesrepublik Deutschland gültiger Gesetzestext, der sämtliche Belange einer Blutspende, der Gewinnung von Blutprodukten und Blutbestandteilen, sowie der Therapie mittels Bluttransfusion regelt. Zentralstes Anliegen dabei ist stets der Schutz aller Beteiligten vor gesundheitlichen Gefahren durch Infektionen. Übergeordnete Rechtsmaterie ist das Verwaltungsrecht.
Geschichte
Im Jahr 1993 wurde bekannt, dass sich in den 1980er Jahren zahlreiche Menschen über den Wege einer Bluttransfusion mit HIV angesteckt haben. Aus dieser Erkenntnis heraus entwickelte sich das TFG. Die Verabschiedung erfolgte 1998. 2005 fand eine umfassende Änderung statt, in dem das Gesetzt an EU-Richtlinien angepasst wurde und beispielsweise die Dokumentationsfristen verlängert wurden. Sie wurden von 15 auf 30 Jahre für angehoben.
Bestandteile des TFG
- Aufklärung und Einwilligung: Verpflichtung zur umfassenden Aufklärung des Spenders über Ablauf, Risiken und Bedeutung des Spendevorgangs. Weiterhin sollte der Spendewillige über die Nutzung und Untersuchung des Blutes, sowie die Verwendung seiner personenbezogenen Daten aufgeklärt werden.
- Rahmenbedingungen für die Spende: Die für die Blutspende verwendeten Räumlichkeiten müssen entsprechend ihrer technischen, baulichen und hygienischen Gegebenheiten für eine Blutspende geeignet sein. Modernste Instrumente sind verpflichtend, ebenso wie die Anwesenheit eines Arztes.
- Regelung der Gewinnung von einzelnen Blutbestandteilen; auch hierüber muss der Spender umfassend aufgeklärt werden
- Aufwandsentschädigung: Grundsätzlich sollte eine Blutspende unentgeltlich erfolgen. Das TFG regelt aber auch Ausnahmefälle, in denen dem Spender eine bestimmte Summe Geld ausgezahlt wird.
- das neu überarbeitete TFG verpflichtet zur Dokumentation und Aufbewahrung der Schreiben für mindestens 30 Jahre
- Anwendung, Lagerung, Transport
- Rückverfolgung: Kommt es zu einer Infektion, sollte der gesamte Weg des verabreichten Blutes lückenlos rückverfolgbar sein, um die kontaminierte Spende möglichst rasch aus dem Verkehr zu ziehen.
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