Zusatzweiterbildung Intensivmedizin
Synonym: Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
Definition
Die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin vermittelt Fachärzten die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zur Überwachung und Behandlung kritisch erkrankter Patienten auf der Intensivstation. Sie fokussiert sich auf den Umgang mit Patienten, deren Vitalfunktionen oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensivmedizinische Verfahren unterstützt oder ersetzt werden müssen.
Hintergrund
Die Intensivmedizin hat sich in den letzten Jahrzehnten dynamisch weiterentwickelt, sodass eine gezielte Spezialisierung heute unverzichtbar ist. Moderne Beatmungs- und Überwachungsverfahren, extrakorporale Organersatztherapien sowie neue Strategien im Sepsis- und Schockmanagement erfordern ein breites, interdisziplinäres Fachwissen.
Daher ist die Intensivmedizin kein reines Teilgebiet mehr, sondern ein eigenständiger, hoch spezialisierter Bereich an der Schnittstelle zwischen Anästhesiologie, Innerer Medizin, Chirurgie und Neurologie. Sie übernimmt die Versorgung kritisch kranker Patienten nach großen operativen Eingriffen und die Behandlung komplexer Krankheitsbilder wie Multiorganversagen, schweres Trauma oder septischer Schock.
Weiterbildung
Die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin ist in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer geregelt. Voraussetzung ist eine Facharztanerkennung in den Gebieten Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin (ggf. mit dem Adjektivzusatz der Facharztbezeichnung, z.B. „internistische Intensivmedizin“).
Weiterbildungsablauf
Die Weiterbildung umfasst:
- 18 - 24 Monate strukturierte Weiterbildung in der Intensivmedizin an einer anerkannten Weiterbildungsstätte unter Anleitung einer befugten Person (Weiterbildungszeit ist abhängig von der Landesärztekammer)
- Intensivmedizinische Tätigkeiten während der Facharztweiterbildung können mit 6 - 12 Monaten Weiterbildungszeit angerechnet werden
- aktive Mitwirkung an Diagnostik, Therapie und Koordination der intensivmedizinischen Versorgung
Weiterbildungsinhalte
Vermittelt werden Kenntnisse und Fertigkeiten in:
- Atemwegsmanagement und Beatmung (invasiv und nicht-invasiv), perkutane Dilatationstracheotomie
- Kreislaufunterstützung (Katecholamine, Volumentherapie, ECMO, mechanische Kreislaufunterstützung)
- Nierenersatzverfahren (z.B. CVVH, CVVHD)
- Sepsismanagement und antiinfektive Therapie
- Sedierung, Analgesie und Delirmanagement
- Intensivmedizinische Notfallversorgung (z.B. Reanimation, Schockraum)
- Ernährungstherapie kritisch Kranker
- Intensivmedizinische Organisation (Triage, interdisziplinäre Visite, Schnittstelle OP/Notaufnahme)
- Ethische und rechtliche Aspekte (Therapiebegrenzung, Patientenverfügung, Entscheidungsfindung am Lebensende)
Literatur
- Landesärztekammer Hessen: Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen 2020 (WBO 2020)
- Landesärztekammer Bayern: Intensivmedizin, Stand 2025
- Landesärztekammer Nordrhein: Intensivmedizin, Stand 2025
- Landesärztekammer Berlin: 17 Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin, Stand 2025
- M. Fresenius: Repetitorium Intensivmedizin: Vorbereitung auf die Prüfung "Intensivmedizin" Springer-Verlag
- R.Jahn, H. Van Aken: Zusatzweiterbildung Intensivmedizin, Thieme-Verlag
- Bundesärztekammer: Musterweiterbildungsordnung 2018