Patientenverfügung
Synonyme: Vorausverfügung, Patiententestament (obsolet)
Definition
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit im Krankheitsfall.
Hintergrund
Ärzten ist es nur erlaubt, einen medizinischen Eingriff vorzunehmen, wenn der Patient dem zuvor zugestimmt hat. Wenn jemand für bestimmte Situationen die Entscheidung festlegen möchte, dass diese Eingriffe nicht vorgenommen werden sollen, kann er dies in einer Patientenverfügung niederschreiben. Früher wurde die Verfügung auch Patiententestament genannt, von diesem Begriff wird jedoch zunehmend Abstand genommen, da ein Testament ja erst nach dem Tod eines Menschen in Kraft tritt.
Vorsorgevollmacht
Von der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht abzugrenzen. In der Vorsorgevollmacht setzt man eine bestimmte Person als Entscheidungsbefugten für alle oder bestimmte Bereiche ein. Dies sollte natürlich eine Person sein, der man vertraut und mit der man ausgiebig über dieses Thema gesprochen hat. Im Fall der Fälle entscheidet der Bevollmächtigte.
Form und Inhalt
Im Internet gibt es viele Vorlagen von Parteien, Kirchen und Juristen. Diese Vorlagen haben den Nachteil, dass sie standardisiert sind. Häufig müssen nur "Kreuze" gesetzt werden. Das kann dazu führen, dass derjenige, der die Verfügung unterschreibt, sie nicht richtig durchgelesen und ausreichend durchdacht hat.
Deshalb sollte man eine individuelle Patientenverfügung aufsetzen. Die Empfehlungen, wie diese konkret formuliert werden soll, gehen allerdings auseinander. Wird die Patientenverfügung zu allgemein formuliert, gibt sie den behandelnden Ärzten keine konkrete Handlungsanweisung. Wird sie zu spezifisch formuliert, gilt sie zwar für die Situationen, die sie beschreibt, aber wirklich auch nur für diese Situationen. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Patientenverfügung eindeutig formuliert ist und die in ihr getroffenen Aussagen sich nicht widersprechen.
Rechtliche Aspekte der Patientenverfügung werden im §1901a BGB definiert.
Beratung und Beurkundung
Um die Echtheit des Dokuments zu belegen oder auch zur Erstellung der Patientenverfügung kann man sich an einen Notar wenden. Mit dem Notar kann der Inhalt besprochen werden. Anschließend verfasst der Notar die Verfügung und beurkundet sie. Dadurch hat sie eine offizielle Form.
Wichtiger noch ist ein Gespräch mit dem Hausarzt, denn dieser kann die medizinischen Fragen klären und vorhandene Unklarheiten beseitigen. Außerdem sollte eine Version der Patientenverfügung beim Hausarzt hinterlegt werden. Im Portemonnaie sollte man auf die Verfügung und den Hausarzt verweisen, damit sie im Notfall auch tatsächlich zum tragen kommt.
Beispiel
Ein Beispielszenario wäre folgendes: In einer Patientenverfügung steht, dass der Verfasser im Falle eines Schlaganfalls keine künstliche Ernährung, Beatmung oder kardiopulmonale Reanimation (CPR) wünscht. Nun hat dieselbe Person einen schweren Autounfall und erleidet eine Hirnschädigung. Er ist nicht mehr in der Lage, sich zu äußern und Angehörige verweisen auf die Patientenverfügung. Doch hier ist nur die spezielle Situation des Schlaganfalls genannt, also hat diese Verfügung für die Folgen des Autounfalls keine Relevanz.
Das klingt zunächst abwegig, ist aber juristisch korrekt. Deshalb wird empfohlen, eine allgemeine Willenserklärung abzugeben. Außerdem sollte man auch Lebenseinstellungen in die Verfügung einfließen lassen, denn so wird es den Ärzten erleichtert, den mutmaßlichen Willen des Patienten herauszufinden. Die Patientenverfügung bedarf keiner Form, jedoch sollte sie schriftlich verfasst sein.
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