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Landesärztekammer

1. Definition

Die Landesärztekammer, kurz LÄK, ist ein regionales Selbstverwaltungsorgan von Ärzten und Ärztinnen. Mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen erstreckt sich ihr Wirkungsbereich auf ein bestimmtes Bundesland. Die LÄK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie setzt sich für die beruflichen Belange der Ärzteschaft ein. Jeder Arzt muss Mitglied in einer Landesärztekammer sein (Pflichtmitgliedschaft).

2. Aufgaben

Zu den Aufgaben der Landesärztekammern gehören:

  • Förderung des Gesundheitsschutz der Bevölkerung
  • Wahrnehmung der Berufsinteressen der Ärztinnen und Ärzte
  • Beratung von Politik und Verwaltung
  • Überwachung der ärztlichen Weiterbildung
  • Förderung der ärztlichen Fortbildung
  • Entwicklung und Anwendung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung
  • Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten ihrer Mitglieder
  • Einsetzung einer Berufsgerichtsbarkeit
  • Organisation des Ausbildungswesens der Arzthelferinnen

3. Weblinks

Fachgebiete: Gesundheitswesen

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Letzter Edit:
01.04.2023, 00:27
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