Die Landesärztekammer ist die Selbstverwaltung aller Ärzte und Ärztinnen in einem Bundesland. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und setzt sich für die beruflichen Belange der Ärzteschaft ein und ist Träger der ärztlichen Selbstverwaltung. Jeder Arzt muss Mitglied in einer Landesärztekammer sein (Pflichtmitglied).
Zu den Aufgaben der Landesärztekammern gehören:
Homepage der Landesärztekammer
Tags: Körperschaft
Fachgebiete: Gesundheitswesen, Organisation
Diese Seite wurde zuletzt am 19. Oktober 2010 um 15:23 Uhr bearbeitet.
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