Synonyme: Gerichtsmedizin, Forensische Medizin
Die Rechtsmedizin ist ein Fachgebiet der Medizin, welches sich mit juristischen Aspekten der Medizin befasst. Hierzu gehören unter anderem die Anwendung medizinischer Kenntnisse zur Beurteilung von Rechtsfragen, die Anwendung medizinischer Kenntnisse zur Klärung von Rechtsfragen und die Vermittlung rechtlicher Kenntnisse an die Ärzteschaft.
Die Rechtsmedizin ist in eine Reihe von Teilgebieten gegliedert, in denen spezielle Themenkomplexe behandelt werden:
Seit 1976 gibt es den Facharzt für Rechtsmedizin (alt: Gerichtsmediziner) mit einer Weiterbildungsdauer von mindestens vier Jahren in einem rechtsmedizinischen Institut. Zusätzlich müssen jeweils ein halbes Jahr in der Pathologie und der Psychiatrie absolviert werden.
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Fachgebiete: Rechtsmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 13. Oktober 2020 um 11:53 Uhr bearbeitet.
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