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Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Synonym: Psychiater und Psychotherapeut/Psychiaterin und Psychotherapeutin

1. Definition

Ein/e Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie beschäftigt sich mit der Vorbeugung, Erkennung und somatotherapeutischen, psychotherapeutischen sowie sozial-psychiatrischen Behandlung und Rehabilitation von psychischen Erkrankungen und psychischen Störungen im Zusammenhang mit körperlichen Erkrankungen und toxischen Schädigungen unter Berücksichtigung ihrer psychosozialen Anteile, psychosomatischen Bezüge und forensischen Aspekte.

2. Weiterbildungsziel

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

3. Weiterbildungszeit

Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

4. Weiterbildungsinhalt

Die Weiterbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
  • der allgemeinen und speziellen Psychopathologie
  • psychodiagnostischen Testverfahren und neuropsychologischer Diagnostik
  • den Entstehungsbedingungen, Verlaufsformen, der Erkennung und der Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen
  • der Krankheitsverhütung, Früherkennung, Prävention, Rückfallverhütung unter Einbeziehung von Familienberatung, Krisenintervention, Sucht- und Suizidprophylaxe
  • der Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes-und Jugendalter
  • der Krankheitsverhütung, Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen einschließlich Intoxikationen, Entgiftungen und Entzug, Motivationsbehandlung sowie Entwöhnungsbehandlung einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Suchthilfesystem
  • der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung als integraler Bestandteil der Weiterbildung einschließlich der Substitutionstherapie bei Opiatabhängigkeit
  • der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen bei lern- und geistig- behinderten Menschen
  • den Grundlagen der Sozialpsychiatrie
  • den Grundlagen der psychosozialen Therapien sowie Indikation zu ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen, musik- und kunsttherapeutischen Maßnahmen
  • der Behandlung von chronisch psychisch kranken Menschen, insbesondere in Zusammenarbeit mit komplementären Einrichtungen und der Gemeindepsychiatrie
  • der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
  • der Erkennung und Behandlung gerontopsychiatrischer Erkrankungen unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte
  • den neurobiologischen Grundlagen psychischer Störungen, den Grundlagen der neuro- psychiatrischen Differentialdiagnose und klinisch-neurologischer Diagnostik einschließlich Elektrophysiologie
  • der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und- psychotherapie
  • der Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen aufgrund Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität
  • der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich Drugmonitoring, der Erkennung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte sowie der Probleme der Mehrfachverordnungen und der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs
  • der Krisenintervention, supportiven Verfahren und Beratung
  • den Grundlagen der forensischen Psychiatrie
  • der Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbringung, Betreuung und Behandlung psychisch Kranker

4.1. Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil

  • Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder
  • Methodik und Technik der neurologischen Anamnese
  • Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung
  • Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elektroenzephalographie sowie evozierter Potentiale
  • Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen

5. Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

(Diese werden kontinuierlich an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund erworben.)

5.1. Psychiatrie

  • 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen
  • 60 Doppelstunden Fallseminar in allgemeiner und spezieller Psychopathologie mit Vorstellung von 10 Patienten
  • 10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen und Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar
  • Durchführung, Befundung und Dokumentation von 40 abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision einschließlich des störungsspezifisichen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung aus den Bereichen primär psychischer Erkrankungen, organisch bedingter psychischer Störungen und Suchterkrankungen
  • 40 Stunden Fallseminar über die pharmakologischen und anderen somatischen Therapieverfahren einschließlich praktischer Anwendungen
  • 10-stündige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter Supervision
  • 40 Stunden praxisorientiertes Seminar über Sozialpsychiatrie einschließlich somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer Verfahren
  • Gutachten aus den Bereichen Betreuungs-, Sozial-, Zivil- und Strafrecht

5.2. Psychotherapie

  • 100 Stunden Seminare, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie insbesondere allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und Tiefenpsychologie, Dynamik von Gruppe und Familie, Gesprächstherapie, Psychosomatik, entwicklungsgeschichtliche, lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suchterkrankungen und Alterserkrankungen
  • 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
  • 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung
  • 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision
  • 240 Therapie-Stunden mit Supervision nach jeder vierten Stunde entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht, z. B. bei Patienten mit Schizophrenien, affektiven Erkrankungen, Angst- und Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen

5.3. Selbsterfahrung

  • 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit
  • 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung entweder in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, in welchem auch die 240 Psychotherapiestunden geleistet werden.

6. Links

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