Schmerztherapie
Synonyme: analgetische Therapie, Schmerzmedikation
Englisch: pain therapy, pain management
Definition
Als Schmerztherapie bezeichnet man alle Behandlungsmaßnahmen, die auf die Beseitigung akuter oder chronischer Schmerzen gerichtet sind. Die Schmerztherapie ist ein Teilbereich der Algesiologie.
Ärzte, die sich auf Schmerztherapie bzw. die Behandlung der Schmerzkrankheit spezialisiert haben, tragen in Deutschland die Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie".
Hintergrund
Die Therapie akuter Schmerzen ist eine ärztliche Basismaßnahme, die in fast allen Teilbereichen der praktizierenden Medizin zur Anwendung kommt. Die Therapie chronischer Schmerzen ist in der Regel komplexer und hat deshalb zur Einrichtung von speziellen Schmerzkliniken bzw. Schmerzambulanzen geführt.
Maßnahmen
Die Schmerztherapie kann auf eine Vielzahl invasiver und nichtinvasiver Maßnahmen zugreifen. Werden invasive bzw. minimal-invasive Verfahren eingesetzt, spricht man von interventioneller Schmerztherapie. Dabei steht zunächst die Beseitigung der Schmerzursache im Vordergrund, sofern sie identifizierbar ist.
WHO-Stufenschema
Das so genannte WHO-Stufenschema umfasst vier Stufen der analgetischen Therapie:
Stufe | Medikamente |
---|---|
Stufe 1 | Nicht-opioides Analgetikum, ggf. in Kombination mit Adjuvanzien, z.B. Metamizol, Paracetamol, NSAR |
Stufe 2 | Schwaches Opioid, ggf. in Kombination mit nicht-opioiden Analgetika und/oder Adjuvanzien, z.B. Tramadol, Tilidin |
Stufe 3 | Starkes Opioid, ggf. in Kombination mit nicht-opioiden Analgetika und/oder Adjuvanzien, z.B. Morphin, Methadon |
Stufe 4 | Invasive Techniken: rückenmarksnahe Anlagetikagabe (peridural, spinal), periphere Lokalanästhesien, Neurolysen, Ganglienblockaden |
Auf jeder Stufe können bedarfsadaptiert unterstützende Massnahmen wie Physiotherapie, Balneotherapie etc. und eine geeignete Komedikation (Antidepressiva[1], Antiepileptika, Neuroleptika, Glukokortikoide oder Bisphosphonate) eingesetzt werden.
Schmerzmanagement in der Pflege
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) fordert im "Expertenstandard Schmerzmanagement", dass "jeder Patient/ Betroffene mit akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen sowie zu erwartenden Schmerzen ein angemessenes Schmerzmanagement erhält, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie auf ein erträgliches Maß reduziert oder beseitigt."[2]
Struktur | Prozess | Ergebnis |
---|---|---|
Die Pflegefachkraft S1a - verfügt über aktuelles Wissen zur systematischen Schmerzeinschätzung. |
Die Pflegefachkraft P1 - erhebt zu Beginn des pflegerischen Auftrags mittels eines initialen Assessments, ob der Patient/ Bewohner zu erwartende Schmerzen, Schmerzen oder schmerzbedingte Probleme hat. Ist dies nicht der Fall, wird die Einschätzung in individuell festzulegenden Zeitabständen wiederholt. |
E1 Eine aktuelle, systematische und zielgruppenspezifische Schmerzeinschätzung und Verlaufskontrolle liegen vor. |
Die Pflegefachkraft S2a - verfügt über aktuelles Wissen zur medikamentösen Schmerzbehandlung. |
P2 - setzt spätestens bei einer Ruheschmerzintensität von mehr als 3/10 oder einer Belastungs-/ Bewegungsschmerzintensität von mehr als 5/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS) die ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Anpassung der Schmerzbehandlung nach dem patienten-/ bewohnerbezogenen interprofessionellen Behandlungsplan um. - überprüft den Behandlungserfolg in den Zeitabständen, die dem eingesetzten Analgesieverfahren entsprechen. |
E2 Der Patient/ Bewohner ist schmerzfrei bzw. hat Schmerzen von nicht mehr als 3/10 in Ruhe bzw. 5/10 unter Belastung oder Bewegung analog der Numerischen Rangskala (NRS). |
Die Pflegefachkraft S3 - verfügt über aktuelles Wissen zu schmerzmittelbedingten Nebenwirkungen, deren Prophylaxe und Behandlungsmöglichkeiten. |
P3 - erfasst und dokumentiert schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen und führt in Absprache mit dem zuständigen Arzt Maßnahmen zu ihrer Prophylaxe und Behandlung durch. | E3 Eine aktuelle Dokumentation schmerzmittelbedingter Nebenwirkungen liegt vor. Schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen wurden verhindert bzw. erfolgreich behandelt. |
Die Pflegefachkraft S4a - verfügt über zielgruppenspezifisches, aktuelles Wissen zu nicht-medikamentösen Maßnahmen der Schmerzlinderung sowie deren möglichen Kontraindikationen. |
P4 - bietet in Absprache mit den beteiligten Berufsgruppen dem Patienten/ Bewohner und seinen Angehörigen als Ergänzung zur medikamentösen Schmerztherapie nicht-medikamentöse Maßnahmen an und überprüft ihre Wirkung. | E4 Die angewandten Maßnahmen haben sich positiv auf die Schmerzsituation oder die Eigenaktivität des Patienten/ Bewohners ausgewirkt. |
Die Pflegefachkraft S5a - verfügt über die notwendigen Schulungskompetenzen in Bezug auf Schmerz und schmerzbedingte Probleme für Patienten/ Bewohner und Angehörige. |
P5 - gewährleistet eine zielgruppenspezifische Information, Anleitung und Schulung für den Patienten/ Bewohner und seine Angehörigen. | E5 Der Patient/ Bewohner und ggf. seine Angehörigen sind über die Bedeutung systematischer Schmerzeinschätzung informiert, können Schmerzen mitteilen und sind befähigt, situationsgerechte Maßnahmen zu ihrer Beeinflussung anzuwenden. |
Quellen
- ↑ Birkinshaw H et al. Antidepressants for pain management in adults with chronic pain: a network meta-analysis. Cochrane Database Syst Rev. 2023
- ↑ Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen (PDF, 1. Aktualisierung 2011)].
Leitlinien
- S3-Leitlinie: "Behandlung akuter perioperativer und posttraumatischer Schmerzen" (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Schmerztherapie via AWMF, Stand 2009)
- S3-Leitlinie: "Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen (LONTS)" (Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) via AWMF, Stand 2009)
- S3-Leitlinie: "Nationale Versorgungs-Leitlinie Kreuzschmerz" (BÄK, KBV, AWMF via AWMF, Stand 2011)
- S3-Leitlinie: "Analgesie, Sedierung und Delirmanagement in der Intensivmedizin" (Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) via AWMF, Stand 2009)