Kinder- und Jugendpsychiatrie
Abkürzung: KJP
Englisch: child and adolescent psychiatry and psychotherapy
Definition
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie, vollständig "Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie", ist ein eigenständiges Fachgebiet der Medizin. Es umfasst die Diagnose, nichtoperative Therapie, Prävention und Rehabilitation von psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen, sowie psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Kindes-, Jugend- und frühen Erwachsenenalter (in der Regel bis zum 21. Lebensjahr).
Geschichte
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde 1968 vom Deutschen Ärztetag als eigenständiges Fachgebiet anerkannt. 1992 wurde der Fokus des Fachgebiets zu "Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" erweitert.
Aufgaben
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Diagnostik psychischer und entwicklungsbedingter Störungen
- Psychotherapie und Pharmakotherapie
- Prävention und Früherkennung
- Beratung von Patienten, Familien und Bezugssystemen
- Rehabilitation und soziale Integration
Die Versorgung erfolgt in ambulanten, teilstationären und stationären Settings sowie in enger Kooperation mit Pädiatrie, Psychiatrie, Neurologie, Psychologie und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Krankheitsbilder
Typische Störungsbilder sind u. a.:
Diagnostik
Die Diagnostik erfolgt multimodal und umfasst:
- klinisch-psychiatrische Exploration
- standardisierte Testverfahren
- Verhaltensbeobachtung
- Einbezug von Bezugspersonen (Eltern, Schule).
Therapie
Die Behandlung erfolgt evidenzbasiert gemäß AWMF-Leitlinien und umfasst:
- psychotherapeutische Verfahren (z. B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
- Pharmakotherapie
- familien- und systemorientierte Interventionen
- sozialtherapeutische Maßnahmen.
Weiterbildungsordnung
Das Fachgebiet verfügt, wie andere Teildisziplinen der Medizin, über eine eigene Weiterbildungsordnung, die die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychiater definiert. Nach der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 der Bundesärztekammer in der zuletzt am 03.07.2025 aktualisierten Fassung beträgt die Weiterbildungszeit 60 Monate an befugten Weiterbildungsstätten. Bis zu 12 Monate können zum Kompetenzerwerb in anderen Gebieten erfolgen. Rechtsverbindlich ist jedoch jeweils die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.
Die Weiterbildung ist kompetenzbasiert aufgebaut. Zu den übergreifenden Inhalten gehören unter anderem Kenntnisse in wesentlichen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, in der Begutachtung im Sozial-, Unterbringungs-, Straf- und Familienrecht, in der Gefahreneinschätzung sowie in Prävention und Intervention bei körperlicher und psychischer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Ebenfalls genannt sind die Indikationsstellung und Umsetzung deeskalierender Maßnahmen im Vorrang zu Zwangsmaßnahmen.
Zu den spezifischen Weiterbildungsinhalten zählen insbesondere die Entwicklungspsychologie, Entwicklungspsychopathologie, die kinder- und jugendpsychiatrische, -psychosomatische und -psychotherapeutische Anamnese und Befunderhebung, Differentialdiagnosen, standardisierte Diagnostik, psychologische Testverfahren, Psychotherapie, Psychopharmakotherapie, sozialpsychiatrische Behandlung, Krisenintervention, suchtmedizinische Grundversorgung sowie Prävention und Rehabilitation.
Die MWBO nennt darüber hinaus Richtzahlen, darunter 60 dokumentierte Erstuntersuchungen, 75 Behandlungsfälle unter Supervision, 240 Stunden Einzel-Psychotherapie, 120 Stunden Gruppen-Psychotherapie, 200 Stunden Selbsterfahrung sowie 70 Stunden Balintgruppen oder interaktionsbezogener Fallarbeit.
Die Dokumentation der Weiterbildung erfolgt im Logbuch. Die Muster-Logbücher sind obligater Bestandteil des Antrags auf Zulassung zur Prüfung bei der jeweiligen Ärztekammer. Nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ist ein dokumentiertes Weiterbildungsgespräch zwischen dem weiterbildungsbefugten Arzt und dem Arzt in Weiterbildung vorgesehen.
Nach Abschluss der Ausbildung darf die Berufsbezeichnung "Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" getragen werden.
Quellen
- DGKJP: Was ist Kinder- und Jugendpsychiatrie, abgerufen am 07.04.2026
- Bundesärztekammer: Muster-Weiterbildungsordnung 2018, Fassung vom 03.07.2025, abgerufen am 07.04.2026
- Bundesärztekammer: Ärztliche Weiterbildung – Muster-Weiterbildungsordnung, abgerufen am 07.04.2026
- AWMF-Leitlinienregister, Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie, abgerufen am 07.04.2026