Kinder- und Jugendpsychiatrie
Abkürzung: KJP
Definition
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie, vollständig "Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie", ist ein eigenständiges Fachgebiet der Medizin. Es umfasst die Diagnose, nichtoperative Therapie, Prävention und Rehabilitation von psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen, sowie psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter.
Geschichte
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde 1968 vom Deutschen Ärztetag als eigenständiges Fachgebiet anerkannt. 1992 wurde der Fokus des Fachgebiets zu "Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" erweitert.
Weiterbildungsordnung
Das Fachgebiet verfügt wie andere Teildisziplinen der Medizin über eine eigene Weiterbildungsordnung, die die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychiater definiert. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 5 Jahre, davon:
- 1 Jahr in der Kinderheilkunde oder Psychiatrie und Psychotherapie.
- 4 Jahre in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, davon mindestens 2 Jahre im Stationsdienst.
2 Jahre der Weiterbildung können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden. Auf die Ausbildungsdauer kann eine Weiterbildung in der Neurologie mit maximal 1/2 Jahr angerechnet werden. Nach Abschluss der Ausbildung darf die Berufsbezeichnung "Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" getragen werden.