Deutscher Ärztetag
Definition
Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer und das oberste Beschlussorgan der ärztlichen Selbstverwaltung.
Hintergrund
Beim Deutschen Ärztetag vertreten 250 Abgeordnete der 17 deutschen Landesärztekammern die Berufsgruppe der Ärzte. Der Deutsche Ärztetag regelt das ärztliche Berufsrecht, beschließt Standpunkte in der gesundheitspolitischen Diskussion und kommuniziert die fachliche Wahrnehmung von Gesundheitsthemen an die Öffentlichkeit.
Der Ärztetag unterliegt nicht dem öffentlichen Recht wie die Kassenärztlichen Vereinigungen. Ohne Gehorsamspflicht gegenüber dem Staat als originärem Träger der Hoheitsgewalt kann der Deutsche Ärztetag Kritik an poltischen Weisungen üben und mit Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit beratend auf die politische Willensbildung einwirken. Außerhalb der staatsrechtlichen Bedeutung wird der Vorsitzende des Deutschen Ärztetages als "Präsident" bezeichnet.