Synonym: KV
Die Kassenärztlichen Vereinigungen, oder kurz KVen, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, der alle Ärzte und Psychotherapeuten angehören, die in Deutschland zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten zugelassen sind.
Die Bundesrepublik Deutschland ist in 17 regionale KV-Bezirke unterteilt, die jeweils eine eigene Kassenärztliche Vereinigung haben. Auf Bundesebene sind sie in Form einer Dachorganisation in der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) organisiert. Sie besitzt gegenüber den einzelnen KVen jedoch keine Weisungsbefugnis. Die KVen unterstehen der Aufsicht des für sie zuständigen Landesgesundheitsministeriums.
Reguliert durch Gesetzgebung und den gemeinsamen Bundesausschuss, haben kassenärztliche Vereinigungen folgende Aufgaben:
Um als Vertragsarzt bei einer kassenärztlichen Vereinigung registriert zu werden, muss man die Approbation sowie eine fünfjährige Weiterbildung im Sinne der Weiterbildungsordnung nachweisen können. Pflichten eines Vertragsarztes, kontrolliert und reguliert durch die KV, sind die Einhaltung der Berufspflicht, die Behandlungspflicht, eine regelmäßige Sprechstundentätigkeit, die Dokumentationspflicht und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
Tags: Berufspolitik, Ärzteorganisation
Fachgebiete: Gesundheitswesen
Diese Seite wurde zuletzt am 1. Dezember 2016 um 12:50 Uhr bearbeitet.
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