Kassenärztliche Vereinigung
Synonym: KV
Definition
Die Kassenärztlichen Vereinigungen, oder kurz KVen, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, der alle Ärzte und Psychotherapeuten angehören, die in Deutschland zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten zugelassen sind.
Struktur
Die Bundesrepublik Deutschland ist in 17 regionale KV-Bezirke unterteilt, die jeweils eine eigene Kassenärztliche Vereinigung haben. Auf Bundesebene sind sie in Form einer Dachorganisation in der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) organisiert. Sie besitzt gegenüber den einzelnen KVen jedoch keine Weisungsbefugnis. Die KVen unterstehen der Aufsicht des für sie zuständigen Landesgesundheitsministeriums.
Aufgaben
Reguliert durch Gesetzgebung und den gemeinsamen Bundesausschuss, haben kassenärztliche Vereinigungen folgende Aufgaben:
- Sicherstellungsauftrag (mittels Bedarfsplanung wird so, je nach regionaler Entwicklung, die vertragsärztliche Versorgung koordiniert)
- Interessenvertretung
- Gewährleistungspflicht
- Vertragshoheit
- Ausschussbesetzung für die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen
Aufnahme von Vertragsärzten durch die KV
Um als Vertragsarzt bei einer kassenärztlichen Vereinigung registriert zu werden, muss man die Approbation sowie eine fünfjährige Weiterbildung im Sinne der Weiterbildungsordnung nachweisen können. Pflichten eines Vertragsarztes, kontrolliert und reguliert durch die KV, sind die Einhaltung der Berufspflicht, die Behandlungspflicht, eine regelmäßige Sprechstundentätigkeit, die Dokumentationspflicht und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
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