Zusatzweiterbildung Medikamentöse Tumortherapie
Definition
Die Zusatzweiterbildung Medikamentöse Tumortherapie erweitert die Facharztkompetenz um vertiefte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der systemischen Tumortherapie. Dazu gehören u.a. die Anwendung zytotoxischer Chemotherapien, zielgerichteter Tumortherapien, Krebsimmuntherapien sowie supportiver Behandlungsstrategien.
Hintergrund
Die Tumortherapie hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten rasant weiterentwickelt. Die zunehmende Zahl verfügbarer Wirkstoffe führt zu einer höheren Komplexität der Therapieplanung. Neben klassischen Zytostatika prägen heute (2026) Immuncheckpoint-Inhibitoren, monoklonale Antikörper, Kinaseinhibitoren, CAR-T-Zelltherapien und andere personalisierte Therapiekonzepte das klinische Vorgehen. Die molekulare Diagnostik erlaubt präzisere Therapieentscheidungen. Auf der anderen Seite erfordern komplexere Nebenwirkungsprofile (z. B. immunvermittelte Toxizitäten) ein umsichtiges Vorgehen im Therapiemanagement. Die neuen Behandlungsmöglichkeiten ziehen verlängerte Überlebensraten nach sich, sodass Therapiesequenzen, Resistenzmechanismen und Langzeittoxizitäten an Bedeutung gewinnen.
Weiterbildung
Die Zusatzweiterbildung Medikamentöse Tumortherapie ist in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer von 2020 verankert. Ihr Ziel ist die eigenständige, leitliniengerechte Planung, Durchführung und Überwachung komplexer systemischer Tumorbehandlungen.
Weiterbildungsablauf
Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist die Facharztanerkennung im einem der folgenden Fachbereich: Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie oder Neurologie.
Zusätzlich erforderlich sind:
- 12 Monate strukturierte Weiterbildung in Medikamentöse Tumortherapie an einer anerkannten Weiterbildungsstätte unter Anleitung einer befugten Person
- Davon können bis zu 6-12 Monate bereits während der Facharztweiterbildung abgeleistet und angerechnet werden, sofern sie im Schwerpunkt Medikamentöse Tumortherapie absolviert (abhängig von der Landesärztekammer)
- Dokumentation von Mindestfallzahlen (Planung und Durchführung systemischer Therapien, Indikationsstellung und Überwachung moderner Therapien)
Weiterbildungsinhalte
Im Rahmen der Zusatzweiterbildung werden vertiefte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vermittelt in:
- Indikationsstellung, Planung und Durchführung systemischer Tumortherapien: Zytostatika, Antikörpertherapien, Immuncheckpoint-Inhibitoren, Tyrosinkinaseinhibitoren, endokrine Therapien, Antikörper-Wirkstoff-Konjugate
- Anwendung von Supportivtherapien: Antiemese, Antiinfektiva, Bisphosphonate/Denosumab, G-CSF, Transfusionstherapie
- Diagnostik und Therapie therapieassoziierter Nebenwirkungen, unter anderem: Myelosuppression, kardiotoxische Effekte, hepatotoxische Reaktionen, neurotoxische Symptome, immunvermittelte Organentzündungen
- Interpretation molekularpathologischer Befunde und Ableitung personalisierter Therapiestrategien
- Koordination der interdisziplinären Tumorversorgung
- Kenntnisse zu Therapiealgorithmen der wichtigsten soliden Tumorentitäten und hämatologischen Neoplasien
- Einschätzung von Therapiezielen, Prognose und Lebensqualität einschließlich palliativer Therapieansätze
- Durchführung und Überwachung ambulanter Tumortherapien
- Umgang mit Notfällen in der Onkologie: febrile Neutropenie, tumorinduzierte Notfälle (Hyperkalzämie, Vena-cava-Kompressionssyndrom), immuntherapieassoziierte Krisen
- Kenntnisse pharmakologischer Grundlagen: Interaktionen, Dosismodifikationen, Organfunktionsanpassungen
Literatur
- BÄK: Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“ – Logbuch und Richtlinien, Bundesärztekammer, abgerufen am 17.11.2025
- (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 (Fassung 2020), Bundesärztekammer, abgerufen am 28. Oktober 2025
- Kroner et. al: Medikamente in der Tumortherapie, Springer Verlag 2023