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Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Synonym: Psychosomatiker und Psychotherapeut/Psychosomatikerin und Psychotherapeutin

1. Definition

Ein/e Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie beschäftigt sich mit der Erkennung, psychotherapeutischen Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, deren Ursachen psychosozialer und psychosomatischer Natur sind.

2. Weiterbildungsziel

Das Ziel der Weiterbildung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

3. Weiterbildungszeit

Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

4. Weiterbildungsinhalt

Die Weiterbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und Suizidprophylaxe
  • der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
  • der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnahmen
  • Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes-und Jugendalter
  • Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkrankungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen
  • Erkennung und Behandlung seelisch-körperlicher Wechselwirkungen bei chronischen Erkrankungen, z.B. onkologischen, neurologischen, kardiologischen, orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen sowie Stoffwechsel- und Autoimmunerkrankungen
  • der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
  • der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter besonderer Berücksichtigung der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs
  • der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von psychogenen Schmerzsyndromen
  • autogenem Training oder progressiver Muskelentspannung oder Hypnose
  • der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken
  • Grundlagen in der Verhaltenstherapie und psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
  • Kriseninterventionen unter Supervision
  • 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit bzw. Interaktionsbezogene Fallarbeit
  • psychosomatisch-psychotherapeutischem Konsiliar-und Liaisondienst

5. Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

5.1. 240 Stunden in Theorievermittlung

  • psychodynamischer Theorie: Konfliktlehre, Ich-Psychologie, Selbstpsychologie
  • neurobiologischen und psychologischen Entwicklungskonzepten, Psychotraumatologie[1], Bindungstheorie

Objektbeziehungstheorie, Entwicklungspsychologie,

  • allgemeiner und spezieller Psychopathologie, psychiatrischer Nosologie und Neurobiologie
  • allgemeiner und spezieller Neurosen-,Persönlichkeitslehre und Psychosomatik
  • den theoretischen Grundlagen in der Sozial-, Lernpsychologie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur Pathogenese und Verlauf
  • psychodiagnostischen Testverfahren und der Verhaltensdiagnostik
  • Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe einschließlich systemische Theorien
  • den theoretischen Grundlagen der psychoanalytisch begründeten und verhaltenstherapeutischen Psychotherapiemethoden
  • Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen sowie Technik der psychoedukativen Verfahren und speziellen Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen Wechselwirkungen, z. B. in der Onkologie, Diabetologie, Geriatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen
  • Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familienberatung

5.2. Diagnostik

  • 100 dokumentierte und supervidierte Untersuchungen (psychosomatische Anamnese einschließlich standardisierter Erfassung von Befunden, analytisches Erstinterview, tiefenpsychologisch- biographische Anamnese, Verhaltensanalyse, strukturierte Interviews und Testdiagnostik), davon
  • 20 Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und Liaisondienst

5.3. Behandlung

  • 1500 Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließlich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens 40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomatischen Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Bewältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankungen und Techniken der Psychoedukation

Von den 1500 Behandlungsstunden sind wahlweise in einer der beiden Grundorientierungen abzuleisten

in den psychodynamischen/tiefenpsychologischen Behandlungsverfahren

  • 6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro Behandlungsfall
  • 6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro Behandlungsfall
  • 4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall
  • 10 Kriseninterventionen unter Supervision
  • 2 Paartherapien über mindestens 10 Stunden
  • 2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden
  • 25 Fälle der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken
  • 100 Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Patienten

oder in verhaltenstherapeutischen Verfahren

  • 10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden
  • 10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stunden
  • 4 Paar- oder Familientherapien
  • 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel auch als Co-Therapie
  • 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose

5.4. Selbsterfahrung

in der gewählten Grundorientierung wahlweise

  • 150 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische oder psychoanalytische Einzelselbsterfahrung und 70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung

oder

  • 70 Doppelstunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung einzeln oder in der Gruppe

6. Quellen

  1. Fischer G, Riedesser P. Lehrbuch der Psychotraumatologie. 6. Aufl., UTB, abgerufen am 15.04.2023

7. Weblinks

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