von lateinisch: indicare - anzeigen, verraten
Synonym: indicatio
Englisch: indication
Als Indikation bezeichnet man in der Medizin den Grund für den Einsatz einer therapeutischen oder diagnostischen Maßnahme bzw. welche medizinische Maßnahme bei einem bestimmten Krankheitsbild angebracht ist.
Bei Arzneimitteln spricht man in diesem Zusammenhang auch vom Anwendungsgebiet.
Diese Einteilung wird insbesondere bei der Indikationsstellung von Schwangerschaftsabbrüchen verwendet.
Bei einer relativen Indikation besteht zwar ein Grund, eine bestimmte Behandlung durchzuführen, er ist aber nicht zwingend. Es gibt ggf. Behandungsalternativen, die ein gleich gutes oder geringfügig schlechteres Behandlungsergebnis erwarten lassen. Die Risiken eines Eingriffs müssen vom Arzt sorgsam angewogen werden. Beispiel: Bei bestimmten Herzrhythmusstörungen kann ein Herzschrittmacher implantiert werden, es besteht aber auch die Möglichkeit einer konservativen Therapie.
Bei einer absoluten Indikation besteht ein zwingender medizinischer Grund, eine bestimmte Behandlung durchzuführen. Beispiel: Eine drohende Uterusruptur ist eine absolute Indikation für einen Kaiserschnitt.
Die vitale Indikation (auch: imperative Indikation) ist ein Sonderfall der absoluten Indikation, bei der das Leben des Patienten akut in Gefahr ist, wenn die Behandlung nicht durchgeführt würde. Beispiel: Defibrillation bei nachgewiesenem Herzstillstand.
Eine elektive Indikation ist dann gegeben, wenn kein zwingender medizinischer Grund für einen therapeutischen Eingriff besteht, sondern Art und Zeitpunkt der Behandlung sozusagen "bewusst" gewählt werden.
Eine Ausnahmeindikation ist gegeben, wenn die Behandlung nur aufgrund einer seltenen, für einen konkreten Einzelfall spezifischen Symptomkonstellation angezeigt ist.
Die Vergrößerung bzw. Verkleinerung des Anwendungsgebiets eines Arzneimittels bezeichnet man als Indikationserweiterung bzw. Indikationseinschränkung.
Fachgebiete: Terminologie
Diese Seite wurde zuletzt am 2. Dezember 2020 um 12:39 Uhr bearbeitet.
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