Englisch: pacemaker oder artificial cardiac pacemaker
Ein Herzschrittmacher ist ein implantiertes, elektronisches Gerät, welches eine stabile Herzfrequenz bei Patienten mit Bradykardie gewährleistet. Das Gerät reizt das Myokard mit einem Stromstoß mit einer voreingestellten Frequenz von ca. 70/Min. Neuere Schrittmachertypen können die Frequenzsteuerung der Körperaktivität anpassen (frequenzadaptive Schrittmacher).
Innerhalb des Erregungsleitungssystems des Herzens gibt es sogenannte Schrittmacherzellen im Sinusknoten. Diese bewirken in Ruhe normalerweise eine Kontraktion des Herzmuskels von ca. 60-80 Schläge pro Minute. Aufgrund von verschiedenen Umständen kann es vorkommen, dass die Weiterleitung der Erregung des Sinusknotens gestört ist und das Herz auf den sekundären Schrittmacher, den AV-Knoten ausweicht. Dieser bewirkt jedoch nur eine Kontraktion von ca. 40-50 Schlägen in der Minute.
Fällt auch dieser aus, weicht das Herz auf seinen tertiären Schrittmacher, das His-Bündel aus. Hier ist die Frequenz noch geringer (ca. 20-40 Schläge/Min). Bei einer Herzfrequenz in Ruhe unter 60 Schlägen in der Minute (Erwachsener, kein Sportler) ist die Indikation für die Implantierung eines Herzschrittmachers gegeben. Desweiteren haben neuere Schrittmacher die Möglichkeit Herzrhythmusstörungen des Trägers aufzuzeichnen (Event-Recorder).
Hierbei wird das Gerät in der Regel in einer subkutanen Tasche kaudal des Schlüsselbeins implantiert. Das Gerät ist mit intrakardial gelegenen Sonden verbunden. Herzschrittmacher werden mit dem NBG-Code kodiert, um Aussagen über Art und Funktion zu treffen.
Anzugeben sind:
Nach diesem Kodierungsprinzip können Einkammersysteme mit Stimulation und Sensing in einer Herzhöhle (z.B. VVI-Schrittmacher, AAI-Schrittmacher) von Zweikammersystemen (z.B. DDD-Schrittmacher) unterschieden werden.
Zwei grundsätzlich verschiedene Betriebsarten sind bei einem Herzschrittmacher möglich:
Frequenzadaptive Schrittmachersysteme (z.B. VVI-R, DDD-R) können die Herzfrequenz an körperliche Belastung anpassen. Hierbei wird körperliche Aktivität durch Sensoren für das Atemminutenvolumen und Körperbewegungen erfasst und die Stimulationsfrequenz des Schrittmachers wird erhöht.
Externe Schrittmacher kommen in der Regel nur für kurze Zeit (max. einige Tage) zum Einsatz und dienen bei Patienten mit einer schweren Bradykardie der Überbrückung bis zur Implantation eines dauerhaften Schrittmachers. Die Stromstöße erfolgen hier durch eine dickere Schicht von Gewebe und benötigen daher eine höhere Stromstärke.
Hier wird durch einen zentralen Venenkatheter eine Elektrode bis ins Herz geführt und das Myokard dort stimuliert. Die Frequenz wird mittels eines externen Stimulators gesteuert. Diese Methode wird wie der transkutane Schrittmacher nur vorübergehend, in der Regel zur Überbrückung bis zur Implantation eines dauerhaften Schrittmachers, gewählt.
Ein epimyokardialer Herzschrittmacher wird prophylaktisch während bzw. nach kardiochirugischen Eingriffen (z.B. ACVB) angelegt. Das Reizleitungssystem kann durch den Eingriff beeinflusst und/oder verletzt werden.
Ein implantierbarer Kardioverter-Defibrillator (ICD) ist ein Defibrillator-System, das wie ein Herzschrittmacher implantiert wird. Es kann durch einen starken Stromstoß, beispielsweise bei Kammerflimmern das Herz durch Kardioversion bzw. Defibrillation in den Ausgangsrhythmus überführen.
Solche Geräte werden oft fälschlicherweise ebenfalls als Herzschrittmacher bezeichnet. Dies trifft jedoch nicht zu, da der ICD nur in einer akut lebensbedrohlichen Situation, wie dem Kammerflimmern, dem Kammerflattern oder einer PVT, zum Einsatz kommt und nicht der Einstellung der Herzfrequenz dient.
Die Indikation zur Schrittmachertherapie muss individuell gestellt werden. Bei Bradykardien unterschiedlicher Genese gelten bradykardiebedingte Symptome wie Schwindel und Synkopen als wichtige Indikation. Weiterhin sind im Langzeit-EKG objektivierte Pausen von über 3 Sekunden eine Indikation, auch bei asymptomatischem Patienten.
Meistens werden frequenzadaptive Zweikammersysteme implantiert, da sie die besten Ergebnisse liefern.
Ein Herzschrittmacher sollte in den ersten 3 Monaten nach Implantation kontrolliert werden. Dabei können unter anderem die chronische Reizschwelle ermittelt und notwendige Änderungen an der Programmierung vorgenommen werden. Bei stabiler Situation sollte in der folgenen Zeit eine halbjährliche bis jährliche Kontrolle erfolgen.
Die Funktionsdauer eines Schrittmachers ist an die Kapazität der eingebauten Batterie gebunden. Sie verringert sich bei insuffizienter Sondenlage (höhere Stromstärken nötig) und häufig benötigter Stimulation. In der Regel wird ein Aggregatwechsel nach 8-10 Jahren notwendig.
Die Schrittmacherkontrollen sind nicht invasiv. Die Geräte werden transkutan abgelesen und programmiert. Jeder Patient mit einem Herzschrittmacher sollte einen Schrittmacherausweis erhalten, in dem der Gerätetyp, die Indikation zur Therapie und die Kontrolltermine eingetragen werden.
Tags: Herz, Herzrhythmusstörung, ICD, Schrittmacher
Fachgebiete: Kardiologie
Diese Seite wurde zuletzt am 16. November 2018 um 23:58 Uhr bearbeitet.
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