Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Definition
Die Zusatzweiterbildung Psychotherapie ist eine ärztliche Zusatzqualifikation in Deutschland. Sie befähigt approbierte Ärzte und Ärztinnen nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Anerkennung durch die zuständige Landesärztekammer zur Führung der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ und zur Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen im ärztlichen Kontext.
Hintergrund
Psychische und psychosomatische Störungen spielen in nahezu allen medizinischen Fachgebieten eine Rolle, häufig als komorbide Erkrankungen oder krankheitsunterhaltende Faktoren bei somatischen Krankheitsbildern. In der hausärztlichen Versorgung sowie in Fachgebieten wie Neurologie, Innerer Medizin, Gynäkologie oder Onkologie besteht ein hoher Bedarf an ärztlich verantworteter psychotherapeutischer Mitbehandlung.
Die Zusatzweiterbildung Psychotherapie ermöglicht Ärztinnen und Ärzten aus somatisch orientierten Disziplinen, psychotherapeutische Kompetenzen strukturiert zu erwerben und in ihre fachärztliche Tätigkeit zu integrieren. Sie basiert auf der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und wird von den Landesärztekammern umgesetzt. In vielen Weiterbildungsordnungen wird sie als „Psychotherapie (fachgebunden)“ bezeichnet, um ihre Bindung an das jeweilige ärztliche Fachgebiet und ihre Abgrenzung zu einer umfassenden psychotherapeutischen Facharztweiterbildung zu verdeutlichen.
Weiterbildung
Die Zusatzweiterbildung ist landesrechtlich geregelt. Ihre konkrete Ausgestaltung, insbesondere Zugangsvoraussetzungen, Umfang und Verfahrensorientierung, variiert zwischen den Bundesländern, folgt jedoch einer bundesweit vergleichbaren Grundstruktur.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird die Approbation als Ärztin oder Arzt sowie in der Regel eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. In einzelnen Bundesländern kann die Zusatzweiterbildung bereits parallel zur Facharztweiterbildung begonnen werden, sofern eine entsprechende Facharztkompetenz angestrebt wird. Die Weiterbildung muss unter Anleitung eines weiterbildungsbefugten Arztes bzw. einer weiterbildungsbefugten Ärztin erfolgen. Das Anerkennungsverfahren obliegt der jeweiligen Landesärztekammer.
Inhalt
Die Weiterbildung vermittelt theoretische und praktische Kompetenzen in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, in der Regel tiefenpsychologisch fundiert/psychodynamisch oder verhaltenstherapeutisch; in einigen Bundesländern ist auch das systemische Verfahren vorgesehen.
Vermittelt werden Kenntnisse in Psychopathologie, psychosomatischer Krankheitslehre und psychiatrischer Diagnostik, psychotherapeutischer Anamnese und Indikationsstellung sowie in der Planung und Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen bei häufigen psychischen und psychosomatischen Störungen. Einen zentralen Stellenwert haben zudem die Entwicklung der therapeutischen Beziehungskompetenz, kommunikative Fähigkeiten und der Umgang mit Krisensituationen.
Verpflichtender Bestandteil ist die Selbsterfahrung im gewählten Verfahren, ergänzt durch den Erwerb von Kenntnissen in Entspannungsverfahren.
Ablauf
Die Weiterbildung erfolgt in der Regel berufsbegleitend und erstreckt sich über mehrere Jahre. Sie umfasst eine theoretische Weiterbildung in Form strukturierter Kurse, die praktische Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen unter Supervision sowie begleitende Selbsterfahrung.
Die konkreten Anforderungen zu Umfang, Supervision, Selbsterfahrung und Behandlungsfällen variieren je nach Landesärztekammer. Während einige Kammern feste Mindeststunden und Fallzahlen vorgeben, sind andere stärker kompetenzorientiert ausgerichtet. Allen Regelungen gemeinsam ist die verpflichtende Dokumentation der Weiterbildungsleistungen und ein formales Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Ärztekammer, das in vielen Fällen ein Fachgespräch einschließt.
Literatur
- Bundesärztekammer (BÄK): Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie – fachgebunden, abgerufen am 26.11.2025
- Ärztekammer Niedersachen (ÄKN): Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie, abgerufen am 26.11.2025
- Landesärztekammer Baden-Württemberg (ÄBW): Zusatzweiterbildung Psychotherapie fachgebunden, abgerufen am 26.11.2025
- Bayerische Landesärztekammer (BLÄK): Psychotherapie, abgerufen am 26.11.2025