Unter der hausärztlichen Versorgung versteht man die wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durch einen Hausarzt.
An der hausärztlichen Versorgung nehmen die Ärzte für Allgemeinmedizin und die Ärzte ohne Gebietsbezeichnung teil. Im weiteren können nicht spezialisierte Internisten die hausärztliche Versorgung übernehmen. Die Entscheidung für die hausärztiche oder fachärztliche Versorgung war von Kinderärzten und Internisten ohne Gebietsbezeichnung bis zum 31. Dezember 1996 zu fällen.
Die hausärztliche Versorgung umfaßt
Die hausärztliche Versorgung soll quantitativ, finanziell und organisatorisch gefördert werden (§ 73, 76 III SGB V). Dies beinhaltet auch eine gerechtere Vergütung, wozu eine Grundvergütung und Leistungskomplexe eingeführt worden sind.
Fachgebiete: Gesundheitswesen, Gesundheitsökonomie
Diese Seite wurde zuletzt am 7. Juli 2019 um 17:12 Uhr bearbeitet.
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