Hausärztliche Versorgung
Definition
Unter der hausärztlichen Versorgung versteht man die wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durch einen Hausarzt.
Hintergrund
An der hausärztlichen Versorgung nehmen die Ärzte für Allgemeinmedizin und die Ärzte ohne Gebietsbezeichnung teil. Im weiteren können nicht spezialisierte Internisten die hausärztliche Versorgung übernehmen. Die Entscheidung für die hausärztiche oder fachärztliche Versorgung war von Kinderärzten und Internisten ohne Gebietsbezeichnung bis zum 31. Dezember 1996 zu fällen.
Inhalte
Die hausärztliche Versorgung umfaßt
- die Grundversorgung des Patienten mit Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes,
- die Koordination aller notwendigen medizinischen Maßnahmen,
- die Dokumentation, Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus ambulanter wie stationärer Versorgung
- die Einleitung bzw. Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen, dazu Integration nicht-ärztlicher Hilfen und flankierende Dienste in die Behandlungsmaßnahmen
Ziele
Die hausärztliche Versorgung soll quantitativ, finanziell und organisatorisch gefördert werden (§ 73, 76 III SGB V). Dies beinhaltet auch eine gerechtere Vergütung, wozu eine Grundvergütung und Leistungskomplexe eingeführt worden sind.
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