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Sozialgesetzbuch V

(Weitergeleitet von SGB V)

Synonym: SGB V

1. Definition

Das Sozialgesetzbuch V oder vollständig "Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung" fasst alle rechtlichen Bestimmungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland zusammen. Es ist Teil des Sozialgesetzbuchs.

2. Historie

Das SGB V trat am 1. Januar 1989 in Kraft. Es wurde in den Folgejahren im Rahmen der verschiedenen Gesundheitsreformen mehrfach geändert.

3. Inhalte

Das SGB V ist in zwölf Kapitel mit über 300 Paragraphen unterteilt.

3.1. Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften

3.2. Zweites Kapitel: Versicherter Personenkreis

  • Erster Abschnitt: Versicherung kraft Gesetzes
  • Zweiter Abschnitt: Versicherungsberechtigung
  • Dritter Abschnitt: Versicherung der Familienangehörigen

3.3. Drittes Kapitel: Leistungen der Krankenversicherung

  • Erster Abschnitt: Übersicht über die Leistungen
  • Zweiter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
  • Dritter Abschnitt: Leistungen zur Verhütung von Krankheiten
  • Vierter Abschnitt: Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Fünfter Abschnitt: Leistungen bei Krankheit
    • Erster Titel: Krankenbehandlung
    • Zweiter Titel: Krankengeld
    • Dritter Titel: Leistungsbeschränkungen
  • Sechster Abschnitt: Selbstbehalt, Beitragsrückzahlung
  • Siebter Abschnitt: Zahnersatz
  • Achter Abschnitt: Fahrkosten
  • Neunter Abschnitt: Zuzahlungen, Belastungsgrenze
  • Zehnter Abschnitt: Weiterentwicklung der Versorgung

3.4. Viertes Kapitel: Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern

  • Erster Abschnitt: Allgemeine Grundsätze
  • Zweiter Abschnitt: Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
    • Erster Titel: Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
    • Zweiter Titel: Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen
    • Dritter Titel: Verträge auf Bundes- und Landesebene
    • Vierter Titel: Zahntechnische Leistungen
    • Fünfter Titel: Schiedswesen
    • Sechster Titel: Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss
    • Siebter Titel: Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung
    • Achter Titel: Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung
    • Neunter Titel: Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung
  • Dritter Abschnitt: Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
  • Vierter Abschnitt: Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten
  • Fünfter Abschnitt: Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln
  • Sechster Abschnitt: Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln
  • Siebter Abschnitt: Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern
  • Achter Abschnitt: Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
  • Neunter Abschnitt: Sicherung der Qualität der Leistungserbringung
  • Zehnter Abschnitt: Eigeneinrichtungen der Krankenkassen
  • Elfter Abschnitt: Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung
  • Zwölfter Abschnitt: Beziehungen zu Leistungserbringern in Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist
  • Dreizehnter Abschnitt: Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

3.5. Fünftes Kapitel: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

3.6. Sechstes Kapitel: Organisation der Krankenkassen

3.7. Siebtes Kapitel: Verbände der Krankenkassen

3.8. Achtes Kapitel: Finanzierung

  • Erster Abschnitt: Beiträge
    • Erster Titel: Aufbringung der Mittel
    • Zweiter Titel: Beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder
    • Dritter Titel: Beitragssätze
    • Vierter Titel: Tragung der Beiträge
    • Fünfter Titel: Zahlung der Beiträge
  • Zweiter Abschnitt: Beitragszuschüsse
  • Dritter Abschnitt: Verwendung und Verwaltung der Mittel
  • Vierter Abschnitt: Finanz- und Risikostrukturausgleiche
  • Fünfter Abschnitt: Prüfung der Krankenkassen und ihrer Verbände

3.9. Neuntes Kapitel: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

  • Erster Abschnitt: Aufgaben
  • Zweiter Abschnitt: Organisation

3.10. Zehntes Kapitel: Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz

  • Erster Abschnitt: Informationsgrundlagen
    • Erster Titel: Grundsätze der Datenverwendung
    • Zweiter Titel: Informationsgrundlagen der Krankenkassen
  • Zweiter Abschnitt: Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz
    • Erster Titel: Übermittlung von Leistungsdaten
    • Zweiter Titel: Datentransparenz
  • Dritter Abschnitt: Datenlöschung, Auskunftspflicht

3.11. Elftes Kapitel: Straf- und Bußgeldvorschriften

3.12. Zwölftes Kapitel: Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands

4. Weblinks

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Dr. Frank Antwerpes
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29.05.2015, 20:14
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