Apotheke
Englisch: pharmacy
Definition
Eine Apotheke ist eine Gesundheitseinrichtung, in der vor allem Arzneimittel und Medizinprodukte zur Versorgung der Bevölkerung oder einer anderen Gesundheitseinrichtung (z.B. Krankenhausapotheke) abgegeben bzw. verkauft werden. Darüber hinaus können einzelne Arzneimittel spezieller Rezeptur (z.B. Salben, Tinkturen) durch den Apotheker hergestellt werden. In Deutschland werden Apotheken ausschließlich von Apothekern geführt.
Gesetzlicher Auftrag
Apotheken stellen als Teil des Gesundheitssystems die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicher. Die Einzelheiten dieses Versorgungsauftrags sind im Apothekengesetz und in der Apothekenbetriebsordnung geregelt. Ein Teil des Auftrags ist auch der Apotheken-Notdienst.
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird in Deutschland von den Bundesländern überwacht, in einigen Regionen durch hauptamtlich beschäftigte Amtsapotheker.
Hintergrund
Apotheken sind in Deutschland zahlreichen gesetzlichen Regelungen wie dem Arzneimittelgesetz, der Apothekenbetriebsordnung und dem Sozialgesetzbuch unterworfen. Besonders aus diesem Grund besteht sehr wenig Spielraum für Preisverhandlungen und zusätzliche Leistungen.
Priorität der Apotheken sollte nach dem Selbstverständnis der Apotheker die unabhängige Beratung der Patienten respektive Kunden sein. Oftmals geraten aber der Zwang nach Umsatzsteigerung und der Wunsch, das Beste für den Kunden zu tun, miteinander in Konflikt. Die Aufforderung zu freiem Wettbewerb mit einer legitimen Verbilligung von Arzneimitteln sehen viele Apotheker mit der Gefahr der schlechteren Beratung und eines schädlichen Mehrverbrauchs an Arzneimitteln für die Patienten verbunden. Die freie Gestaltung der Arzneimittelpreise nach marktwirtschaftlichen Gesetzen ist jedoch durch gesetzliche Instrumente wie Festbeträge oder Festzuschläge in weiten Bereichen ohnehin außer Kraft gesetzt.
Da es sich bei Medikamenten um besondere Waren handelt, die häufig Erklärung und eine gute Beratung verlangen, dürfen sie nur in Apotheken und nur von pharmazeutischem Personal (z.B. Apotheker, PTA) verkauft werden. In diesem Zusammenhang besteht auch das sogenannte Dispensierrecht der Apotheker.
Darüber hinaus gehören die pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten bzw. die Apothekenhelfer zum Personal einer Apotheke. Desweiteren gibt es die so genannte Apothekenpflicht, d.h., dass Arzneimittel, die einer Beratungspflicht unterliegen, ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen. Auf diese Weise soll die Arzneimittelsicherheit gewährleistet werden. Ein Rezept ist allerdings erst dann erforderlich, wenn ein Medikament verschreibungspflichtig ist.
Um einen regelmäßig hohen Kundenstamm zu haben, befinden sich Apotheken oft in oder in der Nähe eines Ärztehauses.
Im Juni 2022 gab es in Deutschland 18.256 Apotheken. Diese Zahl ist rückläufig, im Vergleich zu Ende 2021 ist sie um etwa 200 Apotheken gesunken.[1]
Quellen
- ↑ ABDA online: Zahl der Apotheken weiter gesunken abgerufen am 28.10.2022