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Filialapotheke

1. Definition

Eine Filialapotheke ist eine eigenständige Apotheke, die den gleichen Besitzer hat wie eine zugehörige Hauptapotheke.

2. Hintergrund

Ein Apotheker darf neben einer Hauptapotheke bis zu 3 Filialapotheken besitzen, für die eine gemeinsame Betriebserlaubnis erteilt wird.

3. Anforderungen

  • Die Filialapotheke muss den gleichen räumlichen und personellen Anforderungen genügen wie die Hauptapotheke.
  • Die Hauptapotheke muss vom Besitzer geführt werden, der gleichzeitig auch die Betriebserlaubnis besitzt.
  • Für jede Filialapotheke muss ein Filialleiter (angestellter Apotheker) benannt werden, der für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in dieser Filiale verantwortlich ist.[1]
  • Die Hauptapotheke und die Filialapotheken müssen sich im gleichen oder angrenzenden Landkreis befinden.

4. Statistik

In Deutschland sind 44% der Apotheken Teil eines Filialverbunds. 2.314 Apotheken haben 1 weitere Filiale, 724 Apotheken haben 2 Filialen und 327 Apotheken sind jeweils mit 3 Filialen verbunden (Stand 2022).[2]

5. Quellen

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Jonas Autenrieth
Apotheker/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Natascha van den Höfel
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Letzter Edit:
20.03.2023, 13:50
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Nutzung: BY-NC-SA
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