Pharmazeutisches Personal
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LoslegenDefinition
Unter dem Sammelbegriff pharmazeutisches Personal werden in der Apothekenbetriebsordnung alle Berufe aufgeführt, die pharmazeutische Tätigkeiten ausüben dürfen.
Hintergrund
Unter dem Begriff pharmazeutisches Personal werden acht Berufsgruppen zusammengefasst:[1]
- Apotheker
- Apotheker in Ausbildung ("Pharmazeut im Praktikum")
- Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA)
- Pharmazeutisch-technischer Assistent in Ausbildung
Die folgenden Berufsgruppen gehören ebenfalls zum pharmazeutischen Personal, werden jedoch heute nicht mehr ausgebildet :
Die Aufgaben des pharmazeutischen Personals müssen immer unter Aufsicht eines Apothekers erfolgen.
Alle anderen Angestellten in der Apotheke, insbesondere pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA), Apothekenhelfer und Apothekenfacharbeiter, gehören zum nicht-pharmazeutischen Personal und dürfen deshalb z.B. keine Arzneimittel an Kunden abgeben oder dazu beraten.
Quellen
Literatur
- Deutsche Apotheker Zeitung - Pharmazeutisches Personal, abgerufen am 31.01.2022