Nicht-pharmazeutisches Personal
Definition
Unter dem Sammelbegriff nicht-pharmazeutisches Personal werden in der Apothekenbetriebsordnung verschiedene Berufe zusammengefasst, die im Gegensatz zum pharmazeutischen Personal keine pharmazeutischen Tätigkeiten durchführen dürfen.
Hintergrund
Zu dem nicht-pharmazeutischen Personal gehören die folgenden Berufsgruppen:
- Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter
- Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter in Ausbildung
- Apothekenhelfer
- Apothekenfacharbeiter
Aufgaben des nicht-pharmazeutischen Personals sind z.B.:
- Arzneimittel umfüllen, abfüllen und abpacken
- Unterstützung des pharmazeutischen Personals z.B. bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln oder der Instandhaltung von Arbeitsgeräten
Pharmazeutische Tätigkeiten, die vom nicht-pharmazeutischen Personal nicht ausgeführt werden dürfen, sind beispielsweise die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln bzw. die Beratung über Arzneimittel.
Literatur
- Deutsche Apotheker Zeitung - Wer bin ich?, abgerufen am 02.02.2022
Fachgebiete:
Pharmazie
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