Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter
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LoslegenEnglisch: pharmaceutical-commercial employee
Definition
Ein pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter, kurz PKA, gehört zum nicht-pharmazeutischen Personal einer Apotheke und ist schwerpunktmäßig für deren kaufmännische und organisatorische Abläufe zuständig.
Weiterbildungsziel
Der Beruf des PKA entwickelte sich 1993 aus dem des Apothekenhelfers und rückte dabei kaufmännisch-organisatorische Tätigkeiten stärker in den Vordergrund.[1] Ziel der Ausbildung ist die Qualifikation für den kaufmännisch-organisatorischen Bereich einer Apotheke, während die Arzneimittelabgabe und die pharmazeutische Beratung den Apothekern und Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) vorbehalten bleiben.[2] PKA dürfen lediglich über apothekenübliche, nicht verschreibungspflichtige Waren wie Kosmetika, Pflegeprodukte oder Verbandmittel informieren und diese verkaufen.[2]
Weiterbildungsinhalte
Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die Warenwirtschaft einer Apotheke, insbesondere die Bestellung, Bevorratung und Lagerung von Arzneimitteln unter Beachtung von Verfallsdaten und besonderen Lagerungsbedingungen (z.B. für Betäubungsmittel), die Preisbildung sowie die Bearbeitung von Rechnungen und der Zahlungsverkehr.[2] Daneben werden PKA mit dem Umgang mit apothekenspezifischer EDV vertraut gemacht und zu Zuarbeiten bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln angeleitet, etwa beim Abfüllen und Kennzeichnen von Eigenherstellungen.[2] Ergänzend gehört die Beratung zu apothekenüblichen, freiverkäuflichen Produkten zum Tätigkeitsfeld.[2]
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte arbeiten überwiegend in öffentlichen Apotheken, daneben auch in Krankenhausapotheken, in der pharmazeutischen Industrie, im pharmazeutischen Großhandel oder bei Krankenkassen.[2] Bei entsprechendem Bildungsabschluss besteht die Möglichkeit einer Weiterqualifizierung zur PTA.[2]
Weiterbildungszeit
Die Ausbildung zum PKA dauert in der Regel drei Jahre und wird im dualen System parallel in einer Apotheke und an einer Berufsschule absolviert; bei guten Leistungen oder entsprechendem Schulabschluss ist eine Verkürzung möglich.[2] Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt, den Abschluss bildet die Abschlussprüfung vor der zuständigen Landesapothekerkammer.[2]
Quellen
- ↑ Berger R. PKA: Ein Beruf auf der Kippe? Deutsche Apotheker Zeitung. 01.08.2018. Verfügbar unter: PKA: Ein Beruf auf der Kippe?
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA). Verfügbar unter: Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)