Pharmazeutische Tätigkeiten werden in der Bundesapothekerordnung (BApO) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) festgelegt. Sie dürfen nur durch pharmazeutisches Personal ausgeführt werden.
Die pharmazeutischen Tätigkeiten umfassen:
Als pharmazeutisches Personal werden folgende Berufe zusammengefasst:
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKAs), Apothekenhelfer oder Apothekenfacharbeiter zählen zum nichtpharmazeutischen Personal.
Tags: Apotheke, Apothekenbetriebsordnung, Apothekenpersonal, Bundesapothekerordnung, Pharmazeutisches Personal
Fachgebiete: Pharmazie
Diese Seite wurde zuletzt am 22. Januar 2020 um 19:34 Uhr bearbeitet.
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