Pharmazeutische Tätigkeit
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Pharmazeutische Tätigkeiten werden in der Bundesapothekerordnung (BApO) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) festgelegt. Sie dürfen nur durch pharmazeutisches Personal ausgeführt werden.
Tätigkeiten
Die pharmazeutischen Tätigkeiten umfassen:
- Entwicklung, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln (incl. Tätigkeiten in der Arzneimittelzulassung, Pharmakovigilanz und Risikoabwehr in der pharmazeutischen Industrie)
- Lagerung, Qualitätsmanagement, Vertrieb und Abgabe von Arzneimitteln
- Information und Beratung über Arzneimittel
- Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen an die zuständigen Behörden
- Beiträge zu gesundheitsbezogenen Kampagnen
- Tätigkeiten im Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinproduktewesen der öffentlichen Gesundheitsverwaltung sowie in Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Berufs- und Fachverbänden
- Tätigkeiten in Lehre und Forschung an Universitäten, Lehranstalten oder Berufsschulen
Quellen
- Apothekenbetriebsordnung, abgerufen am 22.01.2020
- Bundesapothekerordnung, abgerufen am 22.01.2020
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Fachgebiete:
Pharmazie
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