Dispensierrecht
Definition
Unter dem Dispensierrecht versteht man die gesetzliche Erlaubnis, Medikamente herzustellen, zu mischen, zu lagern und zu verkaufen. Das Dispensierrecht entspricht damit im Grunde dem Recht zum Führen einer Apotheke.
Hintergrund
Vor der Medizinalordnung, die 1241 vom Stauferkaiser Friedrich II. erlassen wurde, legte die Medizinalordnung die Trennung von Arzt und Apotheker fest. Zuvor waren Ärzte sowohl für Diagnose und Therapie, als auch für die Herstellung und Abgabe der Arzneimittel zuständig.
In einigen Ländern (z.B. Schweiz und Japan) werden Medikamente nach wie vor auch durch Ärzte abgegeben. Das gleiche trifft in Deutschland und Österreich für Tierarzneimittel zu - sie dürfen direkt durch den Tierarzt abgegeben werden. Ein zusätzlicher Teil des Studiums der Veterinärmedizin ist daher das Fachgebiet Pharmazeutische Technologie.
Die Verordnung rezeptpflichtiger Arzneimittel ist in Deutschland und Österreich Aufgabe des Arztes. In anderen Ländern wie z.B. Großbritannien, dürfen auch leitende Krankenschwestern, Hebammen, Apotheker, Chiropraktiker, Fußpfleger, Physiotherapeuten, Röntgenassistenten und Augenoptiker bestimmte Arzneimittel verschreiben.