Ärztehaus
1. Definition
2. Hintergrund
Die Bezeichnung "Ärztehaus" sagt nichts darüber aus, welche wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen den beteiligten Ärzten bestehen. Es kann sich um eine Ansammlung unabhängig voneinander agierender Einzelpraxen handeln, um eine oder mehrere Gemeinschaftspraxen oder um ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).
Fachgebiete:
Gesundheitsökonomie