Einzelpraxis
1. Definition
Als Einzelpraxis bezeichnet man eine Praxis, die durch einen einzelnen Arzt bzw. Heilberufler betrieben wird. Das ärztliche Leistungsangebot und die Praxisführung richten sich an der Person des Praxisinhabers aus. Er muss allein auch die Finanzierung sicher stellen.
Fachgebiete:
Gesundheitswesen