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Praxis

von griechisch: prattein - handeln
Synonym: Arztpraxis

1. Definition

Der Begriff Praxis bezeichnet in der Medizin die Arbeitsräume eines niedergelassenen Arztes, Zahnarztes, Tierarztes oder Psychotherapeuten.

2. Einteilung

Im ärztlichen Niederlassungsrecht definiert man die Arztpraxis als den Tätigkeitsort des Vertragsarztes, der aus einer Hauptbetriebsstätte und zusätzlichen Nebenbetriebsstätten (Zweigpraxen) bestehen kann. Man unterscheidet weiterhin:

Jeder Arztpraxis bzw. jedem MVZ wird eine neunstellige Betriebsstättennummer zugeordnet, welche die Einrichtung eindeutig identifiziert.

siehe auch: Ärztehaus

3. Ausstattung

Arztpraxen haben eine gebietstypische Inventarliste. Bei einer Praxisbegehung überprüft das Gesundheitsamt die medizinischen Auflagen, wobei Hygiene und medizinische Instrumente im Vordergrund stehen.

Stichworte: Einrichtung
Fachgebiete: Gesundheitswesen

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Letzter Edit:
09.10.2023, 07:54
22.452 Aufrufe
Nutzung: BY-NC-SA
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