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Betriebsstätte

1. Definition

Eine Betriebsstätte im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ist der Ort, an dem ein Vertragsarzt oder Psychotherapeut seine Leistungen erbringt.

2. Hintergrund

Eine Betriebsstätte kann eine Arztpraxis, ein MVZ oder ein Krankenhaus sein. Sie wird bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen durch die Betriebsstättennummer identifiziert. Hat ein Arzt mehrere Tätigkeitsorte, werden sie als so genannte Nebenbetriebsstätten geführt.

Fachgebiete: Gesundheitswesen

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13.06.2008, 09:16
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