Medizinisches Versorgungszentrum
Synonym: MVZ
Definition
Ein Medizinisches Versorgungszentrum ist eine in Deutschland zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene, fachübergreifende Behandlungseinrichtung unter ärztlicher Leitung, in der im Arztregister eingetragene Ärzte als Inhaber (Vertragsärzte) oder Angestellte tätig sein können.
Ein MVZ muss jedoch immer unter ärztlicher Leitung stehen.
Abgrenzung
Wie die Ärzte einer Gemeinschaftspraxis arbeiten Ärzte in einem medizinischen Versorgungszentrum an einem gemeinsamen Praxissitz. Im Unterschied zur Gemeinschaftspraxis sind die im MVZ tätigen Ärzte nicht einzeln, sondern gemeinsam zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Das Privileg, angestellte Ärzte im Bereich der Vertragsarztversorgung zu beschäftigen, ist durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) allerdings weggefallen.
Rechtsformen
Ein MVZ kann sich sowohl als Personengesellschaft als auch als Kapitalgesellschaft formen.[1] Als Rechtsform werden dabei nahezu ausschließlich eine GmbH bzw. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt.[2] Gesellschafter eines MVZ können alle nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) zugelassenen Leistungserbringer sein, also auch Krankenhäuser, Heilmittelerbringer oder andere.
Abrechnung
Das medizinische Versorgungszentrum rechnet bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) unter einer gemeinsamen Abrechnungsnummer ab. Dafür müssen alle im MVZ tätigen Ärzte ihre Leistungen kennzeichnen. Neben der Abrechnungsnummer für ärztliche Leistungen erhält jeder in einem MVZ tätige Arzt eine personengebundene Verordnungsnummer, mit der er alle weiteren Leistungen veranlasst.
Weblinks
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