Praxisbegehung
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Definition
Eine Praxisbegehung ist eine behördliche Überprüfung der Praxisräume eines niedergelassenen Arztes. Sie dient dem Abgleich der Ist-Situation der Praxis mit behördlichen Auflagen.
Hintergrund
Die Praxisbegehung kann durchgeführt werden
- vom Gesundheitsamt
- vom Gewerbeaufsichtsamt
- Amt für Arbeitsschutz
- Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW)
- von der Kassenärztlichen Vereinigung (in Ausnahmefällen)
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für Praxisbegehungen bilden u.a. folgende Gesetze und Verordnungen:
- Infektionsschutzgesetz (IfsG)
- Medizinproduktegesetz (MPG)
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetrV)
- Hygieneverordnung des jeweiligen Bundeslandes
- Arbeitsschutzgesetz
- Röntgenverordnung
- Mess- und Eichgesetz
- Qualitätssicherungsrichtlinien
- Berufsgenossenschaftliche Richtlinien
Literatur
- Praxisbegehung, Virchow Bund, abgerufen am 9.10.2023
Fachgebiete:
Gesundheitswesen
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