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Berufsgenossenschaft

1. Definition

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und tragen arbeitsbedingte Risiken wie Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.

2. Einteilung

Man unterscheidet zwischen den so genannten gewerblichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

3. Aufgaben

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind die Prävention, die Rehabilitation und die Entschädigung. Zur Prävention gibt es u.a. Ausbildungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz (Unfallverhütung und Gesundheitsschutz).

Nach Eintritt des Versicherungsfalles (Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheit) entschädigt die Berufsgenossenschaft den Versicherungsfall durch Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung, Hilfsmittel, Medikamente und bei Verbleib einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in rentenberechtigender Höhe (ab 20 %) auch durch eine Rente an den Geschädigten oder an dessen Angehörige.

Berufsgenossenschaften erzielen keinen Gewinn. Die wesentlichen Entscheidungen werden durch paritätisch mit Arbeitgeber- und Versichertenvertreter besetzte Gremien, den Vorstand und die Vertreterversammlung getroffen.

4. Finanzierung

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich aus den Beiträgen der Arbeitgeber in Form der nachträglichen Bedarfsdeckung nach dem Umlageverfahren. Arbeitnehmer zahlen im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen keine Beiträge. Die Unternehmer tragen die Lasten zur Unfallversicherung nach dem Haftungsersetzungsprinzip in Gänze selbst, weil sie von der Unternehmerhaftpflicht grundsätzlich freigestellt sind (Ausnahme bei vorsätzlicher Schädigung des Versicherten, §§ 104 ff. SGB VII).

Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Lohnsumme und der durchschnittlichen Unfallgefahr in der Branche, in der ein Unternehmer tätig ist - wobei der Schwerpunkt seiner Tätigkeit entscheidet. Von den Vertreterversammlungen der Berufsgenossenschaften werden dazu Gefahrtarife festgesetzt, die wiederum zu so genannten Gefahrklassen für die verschiedenen Gewerbezweige zusammengefasst werden. Die Gefahrklasse ist ein indirektes Maß für die Unfallgefahr der Gewerbezweige. Die Finanzierung auf der Grundlage gefahradäquater Gefahrklassen dient der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, weil es sich so für den Unternehmer merklich auszahlt, Gefahren vorzubeugen.

Die Beiträge sind, mit Ausnahme der 1990er Jahre (Einführung der Umlage der DDR-Altlasten), stetig gefallen. Sie belaufen sich zur Zeit auf durchschnittlich ca. 1,4% der Bruttolohnsumme. Eine Überwachung der Berufsgenossenschaften findet durch das Bundesamt für Soziale Sicherung sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit statt.

Seit 2003 zeichnet sich wieder ein Anstieg ab, der auf die sinkende Zahl der Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft zurückgeht. Die Beitragsbelastung pro Beschäftigtem erhöht sich, weil die Gesamtlast auf weniger Beschäftigte umgelegt wird.

Stichworte: Unfallversicherung

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