Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall mit Körperschäden, der sich in Folge der Ausübung einer von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckten versicherten Tätigkeit ereignet.
Neben der eigentlichen Berufstätigkeit zählen auch Schadensereignisse auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit zu den Arbeitsunfällen. Sie werden dann auch als Wegeunfall bezeichnet. Es darf jedoch kein privater Umweg auf dem Weg gemacht werden (z.B. ein Gang zum Bäcker - es sei denn, dieser wurde vom Arbeitgeber veranlasst).
Eine Ausnahme für versicherte Umwege sind z.B. die, die aufgrund einer Fahrgemeinschaft mit einem Kollegen unternommen werden müssen.
Desweiteren ist man gegen Arbeitsunfälle versichert:
Fachgebiete: Gesundheitswesen
Diese Seite wurde zuletzt am 5. Mai 2014 um 19:53 Uhr bearbeitet.
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