Arbeitsunfall
Definition
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall mit Körperschäden, der sich in Folge der Ausübung einer von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckten versicherten Tätigkeit ereignet.
Hintergrund
Neben der eigentlichen Berufstätigkeit zählen auch Schadensereignisse auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit zu den Arbeitsunfällen. Sie werden dann auch als Wegeunfall bezeichnet. Es darf jedoch kein privater Umweg auf dem Weg gemacht werden (z.B. ein Gang zum Bäcker - es sei denn, dieser wurde vom Arbeitgeber veranlasst).
Eine Ausnahme für versicherte Umwege sind z.B. die, die aufgrund einer Fahrgemeinschaft mit einem Kollegen unternommen werden müssen.
Desweiteren ist man gegen Arbeitsunfälle versichert:
- bei der Ausübung von Ehrenämtern, sowie auf dem Weg zum bzw. vom Ehrenamt versichert.
- bei Erste-Hilfe-Leistungen (z.B. bei Autounfällen) - in diesem Fall über die GUV (Gemeindeunfallversicherung).
- beim Pflegen von pflegebedürftigen Angehörigen.
Fachgebiete:
Gesundheitswesen
Diese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung