Pflegebedürftigkeit
Definition
Als Pflegebedürftigkeit wird ein Zustand bezeichnet, der einer Person das Ausführen der sonst üblichen täglichen Verrichtungen nicht ermöglicht.
Hintergrund
Im § 14 Sozialgesetzbuch XI wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit genauer definiert:
- Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingt in ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten beeinträchtigt sind
- oder Personen, die gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren bzw. bewältigen können
- für eine voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten
Maßgeblich sind hierbei sechs Bereiche:
Eingradung
Die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen wird nach einem gewissen Schema bestimmt, was dann auch den Pflegegrad des Patienten darstellt. Die Fesstellung des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit erforlgt durch Gutachtende (§ 18 SGB XI) Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte. Maßgeblich für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit sind die Begutachtungsrichtlinien (NBA)..
Pflegeberatung
Die Pflegeversicherung ist sehr komplex und für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige schwer durchschaubar. Pfegebedürftige haben Anspruch auf Pflegebratung. Umfangreiche Pflegeberatung erfolgt durch Beratungsstellen durch Pflegebratungspersonen nach §7a SGB XI. Ein Fallmanagement (Casemanagement) ist mögöich. Bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen ist ab Pflegegrad 1 eine Pflegebratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI möglich. Bei Bezug von Pflegegeld ist diese Pflegebratung ab Pflegegrad verpflichtend (Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich, Pflegerade 4 und 5 vierteljährlich). Die Pflegebratung wird von ambulanten Pflegeeinrichtungen oder hierfür zugelassenen privaten Beratungsstellen durchgeführt. Privat Versicherte können die Compass-Pflegebratung in Anspruch nehmen.
Aspekte
Basierend auf einer Erkrankung kommt es häufig zur Pflegebedürftigkeit einer Person. Dies bedeutet, dass derjenige beim Ausführen von Tätigkeiten, die ihm bisher problemlos gelangen, nun auf Hilfe von Außenstehenden angewiesen ist. Sowohl der hauswirtschaftliche als auch der pflegerische Bereich können betroffen sein. Die entsprechende Hilfe wird entweder von Angehörigen geleistet, oder von professionellen Pflegediensten, die die Patienten nicht nur in Pflegeheimen versorgen können, sondern auch ambulant oder teilstationär (Tages- oder Nachtpflege).
Literatur
- Derrer-Merk E et al., Prüfungswissen Altenpflege, 2. Auflage, 2013, München: Elsevier GmbH Urban & Fischer Verlag