Pflegeversicherung
Definition
Die Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung und deckt Pflegemaßnahmen ab. Ihr Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Pflegeversicherung in Deutschland
In Deutschland wurde die Pflegeversicherung 1995 als Pflichtversicherung eingeführt. Dies bedeutet, dass jeder gesetzlich Krankenversicherte automatisch auch gesetzlich pflegeversichert ist. Wer eine private Krankenversicherung hat, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Beiträge zur Versicherung werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet.
Die Pflegeversicherung wird durch die Pflegekassen getragen. Außerdem erhalten Rentner einen vollen Pflegebeitrag, Familienversicherte sind beitragsfrei. Bei pflegebedürftigen Kindern gilt der zusätzliche Hilfsbedarf gegenüber gesunden gleichaltrigen Kindern.
Um den Pflegebedarf einzuschätzen bzw. zu objektivieren, ermittelt der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Zeitaufwand mittels Orientierungswerten zur Pflegezeitbemessung.
Leistungen
Welche Leistungen man im Pflegefall erstattet bekommt, hängt vom Grad und der Dauer der Pflegebedürftigkeit ab. Eine Einteilung erfolgt in drei Pflegestufen. In den meisten Fällen deckt die Pflegeversicherung nicht alle Kosten komplett, so dass die Familien einen Eigenbeitrag leisten müssen. Daher spricht man auch von einer Kernversicherung. Ob sich ein Pflegebdürftiger von professionellen Fachkräften oder von der Familie pflegen lassen möchte, dass ist eine persönliche Entscheidung. Im Falle einer familiären Pflege bekommt der Patient Geld, dass er seinen Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben kann.
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