Als Pflegestufen bezeichnet man ein Einteilungssystem zur Klassifizierung der Pflegebedürftigkeit. Je höher die Pflegestufe ist, desto mehr Leistungen bekommt der Bedürftige von der Pflegeversicherung erstattet.
Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens einmal täglich erforderlichen Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) Außerdem muss mehrfach in der Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt werden. Der Zeitaufwand pro Woche muss im Tagesdurchschnitt bei mindestens 90 Minuten liegen, wobei mindestens die Hälfte der Zeit für die Grundpflege benötigt werden muss.
Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichen Zeitpunkten Hilfestellung bei der Grundpflege benötigt wird. Außerdem muss mehrfach pro Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt drei Stunden betragen, wobei mindestens zwei Stunden für die Grundpflege benötigt werden müssen.
Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn rund um die Uhr Hilfe bei der Grundpflege benötigt wird. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt fünf Stunden betragen, wobei mindestens vier Stunden für die Grundpflege benötigt werden müssen.
Wenn die Voraussetzungen für die Pflegestufe III gegeben sind und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden, so dass es höhere Leistungen gibt. Damit dies eintritt muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Außerdem muss in jedem Fall ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung gegeben sein.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz (2015) wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff beschlossen, der ein neues Pflegestufen-System einführt, das ab 2017 greift. Er soll sich nicht mehr an dem zeitlichen Pflegeaufwand orientieren, sondern an dem Grad der Selbständigkeit. Durch sechs Kriterien, denen jeweils ein fester Punktwert zugeordnet ist, wird dieser Grad bestimmt. Im neuen sogenannten Begutachtungsassessment (NBA) werden Punkte entsprechend der Beeinträchtigung in den Bereichen der Selbständigkeit vergeben. Anhand einer Skala von 0 bis 100 erfolgt die Einteilung der Pflegebedürftigen in einen der fünf neuen Pflegegrade.
Fachgebiete: Krankenpflege
Diese Seite wurde zuletzt am 16. Oktober 2015 um 13:26 Uhr bearbeitet.
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