Pflegestufe
Definition
Pflegestufen dienten als Einteilungssystem zur Klassifizierung der Pflegebedürftigkeit. Je höher die Pflegestufe, desto mehr Leistungen wurden von der Pflegeversicherung erstattet.
Seit dem 1.1.2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Das neue System orientiert sich stärker an der Selbstständigkeit und soll die Bedürfnisse von Demenzkranken besser berücksichtigen. Wer vor der Umstellung bereits eine Pflegestufe beantragt oder bewilligt hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet.
siehe auch: Pflegegrad
Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens einmal täglich erforderlichen Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität). Außerdem muss mehrfach in der Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt werden. Der Zeitaufwand pro Woche muss im Tagesdurchschnitt bei mindestens 90 Minuten liegen, wobei mindestens die Hälfte der Zeit für die Grundpflege benötigt werden muss.
Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit
Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichen Zeitpunkten Hilfestellung bei der Grundpflege benötigt wird. Außerdem muss mehrfach pro Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt drei Stunden betragen, wobei mindestens zwei Stunden für die Grundpflege benötigt werden müssen.
Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit
Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn rund um die Uhr Hilfe bei der Grundpflege benötigt wird. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt fünf Stunden betragen, wobei mindestens vier Stunden für die Grundpflege benötigt werden müssen.
Härtefallregelung
Wenn die Voraussetzungen für die Pflegestufe III gegeben sind und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden, sodass es höhere Leistungen gibt. Damit dies eintritt, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Hilfe bei der Grundpflege muss mindestens 6 Stunden täglich und mindestens dreimal in der Nacht benötigt werden.
- Die Grundpflege kann auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gleichzeitig erbracht werden. Bei mindestens einer Pflegetätigkeit tagsüber muss neben einer professionellen mindestens eine weitere Pflegeperson (z.B. Angehörige) anwesend sein.
Außerdem muss in jedem Fall ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung gegeben sein.
Externe Links
- Pflegegrade: http://www.pflegegrade.de/
um diese Funktion zu nutzen.