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Pflegegrad

1. Definition

Der Pflegegrad dient der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Er ist in fünf Stufen untergliedert und entscheidet darüber, welche Zuschüsse Versicherte von ihren Pflegeversicherungen erhalten.

2. Hintergrund

Die fünf Pflegegrade haben zum 1.1.2017 das System der Pflegestufen ersetzt. So sollen die Bedürfnisse von Demenzkranken stärker berücksichtigt werden.

Die Einstufung des Pflegegrads erfolgt im Rahmen einer Pflegebegutachtung. Hierzu beurteilt ein Gutachter anhand von sechs Modulen, wie viel Hilfe eine Person bei der Bewältigung ihres Alltags benötigt. Jedes Modul beinhaltet bis zu 16 verschiedene Kriterien, die anhand eines Punktesystems bewertet werden.

Der Gutachter wird von der Pflegeversicherung beauftragt und gibt anschließend eine Empfehlung für den Pflegegrad. Über die endgültige Genehmigung und die damit verbundenen Zuschüsse entscheiden im letzten Schritt die Versicherungen.

3. Einteilung

Pflegegrad Grad der Beeinträchtigung Punkte
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,5 bis < 27
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 bis < 47,5
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 bis < 70
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 bis < 90
5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung 90 bis 100

4. Quelle

  • Pflege.de; Pflegegrade; abgerufen am 25.10.2023
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06.05.2024, 15:54
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