Pflegegrad
Definition
Der Pflegegrad dient der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Er ist in fünf Stufen untergliedert und entscheidet darüber, welche Zuschüsse Versicherte von ihren Pflegeversicherungen erhalten.
Hintergrund
Die fünf Pflegegrade haben zum 1.1.2017 das System der Pflegestufen ersetzt. So sollen die Bedürfnisse von Demenzkranken stärker berücksichtigt werden.
Die Einstufung des Pflegegrads erfolgt im Rahmen einer Pflegebegutachtung. Hierzu beurteilt ein Gutachter anhand von sechs Modulen, wie viel Hilfe eine Person bei der Bewältigung ihres Alltags benötigt. Jedes Modul beinhaltet bis zu 16 verschiedene Kriterien, die anhand eines Punktesystems bewertet werden.
Der Gutachter wird von der Pflegeversicherung beauftragt und gibt anschließend eine Empfehlung für den Pflegegrad. Über die endgültige Genehmigung und die damit verbundenen Zuschüsse entscheiden im letzten Schritt die Versicherungen.
Einteilung
Pflegegrad | Grad der Beeinträchtigung | Punkte |
---|---|---|
1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis < 27 |
2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 bis < 47,5 |
3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 bis < 70 |
4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 bis < 90 |
5 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 |
Quelle
- Pflege.de; Pflegegrade; abgerufen am 25.10.2023
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