Sozialversicherung
Definition
Die Sozialversicherung ist ein System von gesetzlich determinierten Pflichtversicherungen, das die Versicherungsnehmer gegenüber bestimmten Risiken (Krankheit, Unfall, Altersarmut) absichern soll.
Finanzierung
Die Finanzierung von Sozialversicherungen erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip zum Großteil durch die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer selbst. Steuermittel spielen eine untergeordnete Rolle. Die Beitragshöhe berechnet sich nach festgelegten Sätzen aus den Bruttogehältern der Versicherten. Die Höhe der Beiträge ist durch eine Beitragsbemessungsgrenze limitiert.
Die Anteile der Finanzierung durch den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer hängt von der Art der Beschäftigung ab. In der Regel erfolgt sie in etwa anteilig. In besonderen Fällen (z.B. im Niedriglohnsektor) übernimmt der Staat einen Teil der Beiträge in Form von Zuschüssen aus Steuergeldern.
Sozialversicherungszweige
Die Sozialversicherung in Deutschland gliedert sich in bestimmte thematische Zweige. Dabei erfolgt die Einteilung wie folgt:
- die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- die gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- die soziale Pflegeversicherung (SPV)
Entgegen der weitläufigen Meinung in der Bevölkerung gehört die Arbeitslosenversicherung nicht zu den klassischen Sozialversicherungen.
Sozialversicherungsträger
- GKV: Krankenkassen
- GUV: Unfallkassen bzw, Berufsgenossenschaften
- GRV: Deutsche Rentenversicherung
- SPV: Pflegekassen
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