Die Sozialversicherung ist ein System von gesetzlich determinierten Pflichtversicherungen, das die Versicherungsnehmer gegenüber bestimmten Risiken (Krankheit, Unfall, Altersarmut) absichern soll.
Die Finanzierung von Sozialversicherungen erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip zum Großteil durch die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer selbst. Steuermittel spielen eine untergeordnete Rolle. Die Beitragshöhe berechnet sich nach festgelegten Sätzen aus den Bruttogehältern der Versicherten. Die Höhe der Beiträge ist durch eine Beitragsbemessungsgrenze limitiert.
Die Anteile der Finanzierung durch den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer hängt von der Art der Beschäftigung ab. In der Regel erfolgt sie in etwa anteilig. In besonderen Fällen (z.B. im Niedriglohnsektor) übernimmt der Staat einen Teil der Beiträge in Form von Zuschüssen aus Steuergeldern.
Die Sozialversicherung in Deutschland gliedert sich in bestimmte thematische Zweige. Dabei erfolgt die Einteilung wie folgt:
Entgegen der weitläufigen Meinung in der Bevölkerung gehört die Arbeitslosenversicherung nicht zu den klassischen Sozialversicherungen.
Tags: Versicherung
Fachgebiete: Terminologie
Diese Seite wurde zuletzt am 19. Mai 2015 um 18:17 Uhr bearbeitet.
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