Unfallversicherung
Definition
Die Unfallversicherung hat die Aufgabe, die Kosten für die medizinische Behandlung von Unfällen bei Arbeitnehmern zu tragen, Unfälle zu verhüten und Unfallverletzte zu entschädigen. Dabei wird unterschieden zwischen Arbeitsunfällen bei der versicherten Tätigkeit sowie Wegeunfällen auf dem Weg zur oder von der Beschäftigung. Wenn gravierendere Verletzungen vorliegen und/oder eine längere Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist, muss der Verletzte einem speziell ermächtigten Durchgangsarzt (D-Arzt) vorgestellt werden.
Hintergrund
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger von Bund, Ländern und Gemeinden. Versichert sind folgende Personengruppen:
- Beschäftigte
- Kinder, während sie Kindergarten oder Schule besuchen
- Studenten
- Patienten im Krankenhaus
- Personen, die Erste Hilfe leisten
Versicherungsbeiträge für Beschäftigte werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen.
Versicherungsumfang
Versichert sind alle Unfälle, die während der Arbeitszeit vorfallen, sowie Wegeunfälle, wenn sie auf dem unmittelbaren Weg zum Arbeitsplatz hin oder vom Arbeitsplatz weg stattfinden. Dabei ist der Versicherungsstatus nicht davon abhängig, ob der Arbeitnehmer sich auf dem geografisch oder zeitlich kürzesten Weg befindet. Auch die Art des Verkehrsmittels spielt keine Rolle.
Nicht versichert ist der Arbeitnehmer dagegen, wenn der Unfall mehr als zwei Stunden nach Beendigung der Arbeit stattfindet. Das gleiche gilt, wenn er in privatem Interesse unterwegs ist, also beispielsweise noch einkaufen geht.
Vorgaben
Damit die gesetzliche Unfallversicherung Arbeits- und Wegeunfälle anerkennen kann, muss der Betroffene sich als Patient bei einem Durchgangsarzt vorstellen und untersucht werden. Ausnahmen gelten, wenn der Versicherte nur an dem Unfalltag arbeitsunfähig ist und weniger als eine Woche behandelt werden muss. Weitere Ausnahmen gelten, wenn der Versicherte ausschließlich Augen-, HNO- oder Hautverletzungen davongetragen hat und sich direkt bei einem Facharzt vorstellt.
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