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Gesundheitsamt

Synonyme: Gesundheitsbehörde, Amt für Gesundheit und Soziales, Abteilung für Gesundheitswesen

1. Definition

Das Gesundheitsamt ist eine vor Ort tätige Behörde staatlicher Körperschaften wie Landkreisen, kreisfreien Städten oder Kommunen im deutschen Gesundheitssystem.

Das entsprechende Gesundheitsamt unterliegt dabei dem EU-Recht, Bundesgesetzen, Landesgesetzen und -verordnungen. Den jeweiligen Regularien entsprechend, kann es daher unterschiedliche Bezeichnungen tragen (s. Synonyme). Es wird i.d.R. von einem Amtsarzt oder einer Person mit ähnlicher Qualifikation geleitet.

2. Aufgaben

Gesundheitsämter nehmen die bundeslandspezifisch definierten Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens regulierend und überwachend wahr und sind daher in diverse interne Abteilungen gegliedert. Die Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen:

3. Literatur

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03.10.2023, 11:39
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