Sozialpsychiatrischer Dienst
Synonyme: Gemeindepsychiatrie, kommunale Psychiatrie
Definition
Der sozialpsychiatrische Dienst, kurz SpDi oder SPD, ist eine kommunale Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens, die psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Beratung und Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder psychosozialen Krisen bietet. Ziel ist die Sicherstellung einer gemeindenahen Versorgung, die frühzeitig Hilfe bereitstellt und soziale Integration fördert.
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des sozialpsychiatrischen Dienstes umfassen u.a.:
- Beratung und Betreuung psychisch erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen
- Krisenintervention bei akuten psychischen Notlagen
- Koordination weiterführender Hilfen, z. B. Vermittlung zu ärztlicher oder stationärer Behandlung
- Sozialpsychiatrische Begutachtungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben (z.B. nach PsychKG bzw. PsychKHG der Länder)
- Netzwerkarbeit und Fallmanagement im kommunalen Hilfesystem (z.B. Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Betreuungsstellen, Behörden, sozialen Diensten)
In vielen Regionen ist der SpDi außerdem für die Nachsorge nach Klinikaufenthalten, den Schutz gefährdeter Personen oder die Einleitung von Unterbringungsverfahren gemäß § 1906 BGB oder den Landesgesetzen zuständig.
Zielgruppen
Der SpDi richtet sich an Erwachsene mit psychischen Erkrankungen oder schweren psychosozialen Belastungen. Kinder- und jugendpsychiatrische Anliegen fallen häufig in den Aufgabenbereich spezialisierter Dienste oder Jugendämter.
Trägerschaft und Organisation
Träger der sozialpsychiatrischen Dienste sind in der Regel die Landkreise oder kreisfreien Städte. Die personelle Besetzung erfolgt multiprofessionell, z.B. durch Sozialarbeiter, Fachärzte für Psychiatrie, Psychologen, Pflegekräfte und Verwaltungspersonal. Der Zugang ist meist niedrigschwellig und kostenfrei.
Rechtlicher Rahmen
Die rechtliche Grundlage variiert je nach Bundesland und ist häufig in Landesgesetzen zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen geregelt (z.B. PsychKHG). Die Aufgaben sind Bestandteil der öffentlichen Gesundheitsdienste nach § 8 SGB V.
Weblinks
- Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. (DGSP): www.dgsp-ev.de