Unter einem stationären Aufenthalt versteht man das Verweilen eines Patienten über Nacht in einer Behandlungs- oder Pflegeeinrichtung, z.B. einem Krankenhaus.
siehe auch: Krankenhausaufenthalt
Ein stationärer Aufenthalt kann aus diagnostischen und/oder therapeutischen Gründen notwendig sein, oder der Rehabilitation dienen. Je nachdem, welcher Aspekt im Vordergrund steht, wird deshalb auch von stationärer Diagnostik bzw. stationärer Behandlung oder stationärer Therapie gesprochen.
In der Sozialgesetzgebung wird zwischen
unterschieden.
Ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt liegt vor, wenn der Patient einen Tag und eine Nacht zusammenhängend im Krankenhaus verbringt.
Ein teilstationärer Krankenhausaufenthalt liegt vor, wenn keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung des Patienten erfolgt. Der Patient wird z.B. aufgrund des Krankheitsbildes über einen längeren Zeitraum in einem Krankenhauses behandelt. Dabei wird die Infrastruktur der Klinik benötigt, die ununterbrochene Anwesenheit des Patienten ist jedoch nicht notwendig.
Fachgebiete: Gesundheitswesen
Diese Seite wurde zuletzt am 16. Juni 2017 um 23:33 Uhr bearbeitet.
Um diesen Artikel zu kommentieren, melde Dich bitte an.