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Krankenhausaufenthalt

1. Definition

Unter einem Krankenhausaufenthalt versteht man das stationäre Verweilen eines Patienten in einem Krankenhaus.

Der Krankenhausaufenthalt kann akut oder geplant erfolgen, je nach Situation und Erkrankung der Patienten.

2. Gründe für einen Krankenhausaufenthalt

Ein Krankenhausaufenthalt ist in der Regel erforderlich, wenn der Gesundheitszustand des Patienten eine umfassendere Abklärung oder Behandlung erfordert, wdie im ambulanten Bereich nicht oder nur verzögert möglich wäre.

Gründe für einen Krankenhausaufenthalt können zum Beispiel eine Operation an Gelenken oder inneren Organen sein. Auch schwerwiegende internistische Erkrankungen sind ein häufiger Grund für eine stationäre Einweisung oder Aufnahme über die Notfallambulanz.

Die Abrechnung erfolgt über das DRG-System, für GKV-Versicherte ist zusätzlich ein Eigenbeitrag von 10€ pro Kalendertag des Krankenhausaufenthaltes zu entrichten.

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Marie Habben
Student/in der Humanmedizin
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
Emrah Hircin
Arzt | Ärztin
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09.09.2016, 15:26
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